Frage an Omid Nouripour von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Nouripour,
im Rahmen des EU-Vertrages von Lissabon, dem Sie persönlich zugestimmt haben, möchte ich Sie fragen:
1. Ist es zutreffend, daß mit dem EU-Vertrag von Lissabon in ganz Europa die Todesstrafe - in besonderen Fällen - wieder eingeführt wird?
2. Wieviel wert hat nach in Kraft treten des EU-Vertrages dann noch ein Grundgesetz, in dem die Todesstrafe - in allen Fällen - für abgeschafft erklärt wird?
3. Aufgrund welcher Bevollmächtigung von wem darf der Bundestag existenzielle Soveränitätsrechte wie die Finanzhoheit und die Wehrhoheit an externe Gruppierungen wie die EU abgeben, wenn dadurch gegen die Rechtsgrundlage des Bundestages (GG) verstoßen wird?
Mit freundlichem Gruß
Andreas W. Sauer
Sehr geehrter Herr Sauer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 16.07.2008 und verzeihen Sie, dass die Antwort erst mit Verspätung kommt.
Im Vertrag von Lissabon haben wir über eine institutionelle Reform der EU abgestimmt. Der Vertrag von Lissabon bekennt sich ausdrücklich zur Charta der Grundrechte und zur europäischen Menschenrechtskonvention, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Damit steht der Vertrag von Lissabon im Einklang zu den Grundrechten nach unserem Grundgesetz. In Deutschland steht eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht zur Debatte.
Zu Ihrer dritten Frage möchte ich anmerken, dass sich das Bundesverfassungsgericht derzeit intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzt. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts wird demnächst gerechnet. Dann wird sich zeigen, ob die Übertragung bestimmter Rechte auf die EU tatsächlich dem Grundgesetz widerspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Omid Nouripour