Frage an Omid Nouripour von Martin B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Herr Nouripour,
der Vermittlungsausschuss hat heute im Rahmen des Klimaschutzpakets die Erhöhung der Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent beschlossen.
Durch die Tatsache, dass die Pendlerpauschale keine direkte Zuwendung ist sondern Ihre Wirkung erst ab einen höheren Einkommen steuermindernd entfaltet, sehe ich in der Folge hier keinen sozialen Ausgleich, sondern eher eine gezielt Umverteilung von Geld.
Geringverdiener zahlen einen größeren Anteil Ihres Einkommens z.B. für Benzin/Diesel, profitieren aber wenig bis garnicht von der Pendlerpauschale, da diese erst bei höheren Einkommen steuermindernd greift.
Aus unten angeführten Quellen habe ich erfahren, das die Lenkungswirkung bei höheren Einkommen und Entfernungen sogar ins Gegenteil umschlägt: Die Steuerersparnis durch die Pendlerpauschale übersteigt dann sogar die Mehrkosten durch die CO2 Bepreisung.
Hierzu jetzt meine Fragen:
Welche Meinung habe Sie zu der derzeitigen Regelung und zu der Neuregelung, wie sie jetzt umgesetzt werden soll?
Würden Sie diese Regelung anders gestalten, wenn Sie alleine (als Abgeordnete, aber auch als Grüne) darüber entscheiden dürften?
Wieso stimmen die Grünen einer solchen aus klimaschutzsicht widersinnigen Regelung zu (ich habe verstanden das die Erhöhung des CO2 Preises als Änderung durchgesetzt wurde und das Gesamtpaket ein Kompromiss ist) ?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung,
Freundliche Grüße aus Frankfurt und ein schönes Weihnachtsfest,
Quellen (u.a.):
spiegel.de - https://www.spiegel.de/auto/aktuell/pendlerpauschale-wie-das-klimapaket-die-spitzenverdiener-belohnt-a-1288222.html
Lage der Nation 170 / erster Abschnitt: https://www.kuechenstud.io/lagedernation/2019/12/20/ldn170-co2-preis-germanzero-nazis-in-sachsen-anhalt-maut-finanztransaktionssteuer/
Sehr geehrter Martin Büttner,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir Grünen halten die befristete Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer für ökologisch und sozial ungerecht. Da wie Sie sagen, Pendler*innen mit höherem Einkommen erheblich stärker entlastet werden und das obwohl jede*r gleichermaßen die Kosten einer CO2-Bepreisung trägt. Dies steht im Widerspruch dazu, dass insbesondere Bezieher*innen kleiner und mittlerer Einkommen durch die Maßnahmen des Klimapakets nicht übermäßig belastet werden sollen. Im Rahmen des Klimapaktes wurde im Steuerrecht zwar auch eine Mobilitätsprämie für all diejenigen eingeführt, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die folglich keine Einkommensteuer zahlen müssen und daher auch nichts von erhöhten Werbungskosten haben. Sie ist allerdings höchst bürokratisch und die sozial ungerechte Verteilungswirkung bleibt weiterhin bestehen.
Das Gesamtpaket war in der Tat ein Kompromiss. Wir Grüne konnten im Vermittlungsausschuss allerdings erreichen, dass ein höherer Einstiegspreis auf Niveau des europäischen Emissionshandelspreises festgelegt wird, wodurch immerhin eine gewisse Lenkungswirkung erzielt werden kann. Auch werden die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung nun vollständig für die Senkung des Strompreises über die Senkung der EEG-Umlage verwendet. Damit wird der Strompreis deutlich sinken, wovon alle profitieren werden - Familien, Rentner*innen, ALG II-Bezieher*innen und der Mittelstand. Die Bundesregierung wollte zunächst nur 30 % der zusätzlichen Einnahmen an die Bürger*innen zurückgeben.
Die Ergebnisse der Verhandlungen im Vermittlungsausschusses sind allerdings nur als Zwischenschritt beim Klimaschutz zu werten. Wir Grüne haben viel weitreichendere Forderungen und wollen ein Klimaschutzgesetz, das die Klimaziele bis 2050 in definierten Schritten verbindlich vorgibt:http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/061/1906103.pdf
Beste Grüße
Omid Nouripour