Frage an Omid Nouripour von Tobias und Nasanin B. bezüglich Verkehr
Warum ist die theoretische Führerscheinprüfung nicht auf Farsi, Dari und Mandarin möglich?
Sehr geehrter Herr Nouripour,
Die theoretische Führerscheinprüfung ist bereits heute in über zehn Fremdsprachen möglich.
Doch meine Frau Nasanin hat Pech gehabt. Sie ist geflüchtete Journalistin aus dem Iran und lebt in Hamburg. Ihre jahrelange Fahrpraxis hat sie sowohl im Stadtverkehr von Teheran als auch in der Salzwüste von Dascht-e Kawir erworben. Theoretisch wie praktisch wäre die deutsche Führerscheinprüfung für Nasanin ein Kinderspiel, für wenn nicht die Sprachbarriere wäre.
Ein Beispiel gefällig? Stellen Sie sich vor, Sie stehen vor der folgenden, fachlich simplen, Multiple Choice Frage in einer Fremdsprache:
Was verlängert den Bremsweg?
O Mitführen eines ungebremsten Anhängers
O Fahren auf Gefällstrecken
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat vor zwei Arabisch als Prüfungssprache zugelassen: Farsi (Iran) und Dari (Afghanistan) fehlen noch. Auch Mandarin (China) oder Japanisch ist nicht vorgesehen.
Es wäre ein einfacher Verwaltungsakt das zu ändern. Folgende Auskunft gab mir dazu der TÜV
"Die allgemein bei der Fahrerlaubnisprüfung zulässigen Fremdsprachen sind in der Anlage 7 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgelegt. Insofern wäre hinsichtlich weiterer Fremdsprachen eine Änderung/Anpassung der Verordnung notwendig. Dieses liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur."
Können Sie uns in dieser Frage helfen?
Sehr geehrte Nasanin Bergmann,
sehr geehrter Tobias Bergmann,
ich würde es sehr begrüßen, wenn man die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in mehr Sprachen ablegen könnte. Meine Kollegin Daniela Wagner, die für das Thema zuständig ist, hat die Bundesregierung aufgrund Ihrer Abgeordnetenwatch-Anfrage gefragt, warum sie nicht mehr Fremdsprachen wie zum Beispiel Farsi, Dari, Mandarin oder Japanisch in der theoretischen Fahrprüfung zulässt und anhand welcher Kriterien die zugelassenen Fremdsprachen ausgewählt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat darauf leider folgendes geantwortet:
„Die theoretische Prüfung der Fahrerlaubnisprüfung ist gemäß Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in deutscher Sprache abzulegen. Für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B (Pkw) stehen Übersetzungen der Prüfbögen in zwölf Fremdsprachen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich entweder um Amtssprachen von EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten oder mit Türkisch und Hocharabisch um Sprachen größerer Bevölkerungsgruppen.
Deutschland gehört zu den Ländern, in denen entsprechend des zahlenmäßigen Bedarfs am meisten Fremdsprachen angeboten werden. Die Aufnahme weiterer Sprachen/ Dialekte müsste verhältnismäßig sein. Die Aufnahme von Japanisch wird nicht für erforderlich gehalten, da Japan in der Staatenliste der Anlage 11 (zu § 31) FeV aufgeführt ist. Für Inhaber japanischer Fahrerlaubnisse aller Klasse gelten Sonderbestimmungen bei der Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis, nach denen die Ablegung sowohl einer theoretischen als auch einer praktischen Prüfung nicht erforderlich ist.“
Mit besten Grüßen
Omid Nouripour