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Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Joachim P. •

Frage an Omid Nouripour von Joachim P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Nouripour

Außenminister Frank- Walter Steinmeier erwägt mit Zustimmung der UNO, ungeachtet zu erwartender Bedenken und Widerstände aus Reihen der Vetomächte im UNO- Sicherheitsrat, eine Luftbrücke über Aleppo in Syrien zur Versorgung der dort eingeschlossenen Zivilbevölkerung mit Wasser, Nahrungsmitteln, Medikamenten einzurichten.

Welche Möglichkeit sehen Sie als außenpolitischer Sprecher Bündnis 90/DIE GRÜNEN das Anliegen von Außenminister Steinmeier durch die Anberaumung einer Debatte im Deutschen Bundestag zum Thema

"Lüftbrücke über Aleppo aus humanitären Gründen"

zur Debatte zu stellen, wenn möglich, mandatieren zu lassen.

Ist Deutschland, neben anderen, im Syrienkonflikt als Kriegspartei, gemäß Genfer Flüchtlingskonvention, Haager Landkriegsordnung,nicht ohnehin in rechtlich hervorgehobener Weise zur Wahrung der Unversehrtheit der dortigen Zivilbevölkerung und deren Versorgung mit dem Notwendigstens verpflichtet?

Welche Haltung vertreten Sie als außenpolitischer Sprecher BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in dieser Frage?

Ist es für den Fall, dass die UNO ihre Zustimmung zu einer Luftbrücke über Aleppo verweigert, vorstellbar, dass BÜNDNI90/DIE GRÜNEN beantragt, die Frage eines eigenverantwortlich deutschen Mandats zur Errichtung einer Lufibrücke über Aleppo aus humanitären Gründen im Deutschen Bundestag zur Abstimmung zu stellen?, wenn ja, könnte dies nach Meinung der Bundestagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gegebenenfalls ein militärisch robustes Mandat zum Schutz der Luftbrücke über Aleppo sein?

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Petrick

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Petrick,

vielen Dank für Ihre Frage an mich und bitte verzeihen Sie die verspätete Antwort.

Ich habe zu dem Thema im Bundestag den Antrag "Syrien - Luftbrücke einrichten, humanitäre Not lindern" (Drucksache 18/9687, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809687.pdf ) initiiert.
Seit 2014 hat der Sicherheitsrat mehrfach einstimmig - also auch mit den Stimmen Russlands - Resolutionen verabschiedet, dass der Zugang zu humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung gewährleistet werden muss: über die Frontlinien hinweg, gewährleistet von allen Parteien und zur Not auch über andere Grenzübergänge gegen den Willen der syrischen Regierung [VN Resolutionen 2139 (2014), 2165 (2014) und 2191 (2014); 2254 (2015) und 2258 (2015)].
Im Mai 2016 hatte die International Syria Support Group (ISSG) ein Ultimatum beschlossen: Sollte das Assad-Regime den Zugang zu eingeschlossenen Gebieten bis zum 1. Juni 2016 weiterhin verwehren oder nur teilweise zulassen, dann sollten die Vereinten Nationen und das Welternährungsprogramm (WFP) die eingeschlossenen Menschen aus der Luft versorgen.
In dem Antrag haben wir folglich die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich zusammen mit ihren Partnern an ihre eigene Zusage im Rahmen der ISSG zu halten und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Vereinten Nationen und das Welternährungsprogramm zu unterstützen, Luftbrücken für alle notleidenden Menschen in Syrien einzurichten, wenn man sie auf anderem Wege nicht erreichen kann.

Meine Rede im Plenum dazu finden Sie unter: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7019973#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek und eine Abschrift ist hier zugänglich: https://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/2016/oktober/omid-nouripour-syrien-luftbruecke-einrichten.html .

Obwohl unser Antrag abgelehnt wurde, ist uns die humanitäre Versorgung der notleidenden syrischen Bevölkerung weiterhin ein wichtiges Anliegen und wir werden uns weiterhin für eine Linderung der Not durch humanitäre Hilfe einsetzen. Die Forderung bleibt auch nach dem Fall von Aleppo hochaktuell, da immer noch rund 4,5 Millionen Menschen in schwer zu erreichenden oder belagerten Gebieten leben.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Omid Nouripour

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