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Omid Nouripour
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Frage von Thomas S. •

Frage an Omid Nouripour von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Nouripour,

Sie haben dem flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro zugestimmt. Mich interessiert Ihre Meinung zu folgenden Beobachtungen, wo ich eine Missachtung des Mindestlohns vermute.

1. Auf den Seiten des Jobvermittlers "Jobmensa" finde ich regelmässig Jobangebotes, die Stundenlöhne unter 8,50 Euro offerieren, ein Beispiel vom 27.05.2015:

http://www.jobmensa.de/jobs/90074-assistentin-marketing-buero-im-fotostudio-duesseldorf?link_source=newsletter

Screenschot datierend vom 01.06.2015, 14:19 Uhr:

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=7ad468-1433161946.jpg

Frage 2: Wird mit diesem Angebot nicht eine freiberufliche Tätigkeit vorgetäuscht um den Mindestlohn zu umgehen?

Frage 3: Welcher Freiberufler arbeitet für 8 Euro die Stunde und lässt sich vom Auftraggeber seinen Stundensatz vorschreiben?

Frage 4: Ist es nicht ein Fehler, dass für freiberufliche Tätigkeit eine Ausnahme beim Mindestlohn gemacht wird?

2. Der Hessiche Rundfunk (HR) sucht für Dreharbeiten des Frankfurter Tatorts Komparsen:

"Für die Dreharbeiten suchen wir 25 Komparsen, die Reporter, Kameraleute und Fotografen während einer Pressekonferenz spielen“, sagt Christian Bender von der Pressestelle des Senders. Der Dreh für die Szene, für die die Komparsen gesucht werden, geht am 12. Juni in der Mainmetropole über die Bühne. „Wir benötigen Männer und Frauen im Alter von 25 bis 60 Jahren.(...)Die Ausgewählten können dann am Set Drehluft schnuppern und bekommen ein leckeres Mittagessen“, verspricht Christian Bender. Wenn sich das mal nicht lohnt. Ein bisschen Zeit müssten sie auch mitnehmen, den „ein Drehttag dauert bis zu acht Stunden“, erklärt Bender."

http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/stadtgefluester/Action-mit-Ulrich-Tukur-Komparsen-fuer-Tatort-gesucht;art51666,1421555#anker

O-Ton HR: "Die Ausgewählten können dann am Set Drehluft schnuppern und bekommen ein leckeres Mittagessen“

Frage 5:

Wie werten Sie eine solche Ausschreibung?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schüller,

Vielen Dank für Ihre Fragen. Zunächst zu den von Ihnen angesprochenen Sachverhalten.

Die Stellenanzeige erscheint durchaus grenzwertig. Allerdings ist es natürlich auch trotz Mindestlohn weiterhin möglich mittels Dienst- oder Werkverträgen einzelne Tätigkeiten auszuschreiben. Dafür gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit.

Um Lohndumping und die Umgehung von Arbeitnehmerrechten auf diesem Wege einzudämmen, kann die Rentenversicherung prüfen, ob eine Schein-Selbständigkeit vorliegt. Anhaltspunkte dafür sind beispielsweise: die Verpflichtung, Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten oder bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten. Auch wenn die Räume des Auftraggebers und bestimmte Hard- und Software benutzt werden muss kann das für eine Scheinselbständigkeit sprechen. Bei Verdacht können Arbeitnehmer auch von sich aus eine Statusfestellung bei der Rentenversicherung beantragen.

Freiberufler in den Mindestlohn einzubeziehen, ist insofern nicht ganz einfach, da sie eben keinen Lohn bekommen, sondern überwiegend ergebnisbezogen arbeiten. Sie werden also meist nicht für die Zeit bezahlt, sondern für das Ergebnis. Insofern ist ein Mindesthonorar nur denkbar, wo sie nachweisbar nach Stunden bezahlt werden.

Die Suche nach Komparsen scheint mir nicht problematisch. Des Aufrufes nach handelt es sich ganz offensichtlich nicht um Erwerbsarbeit.

Ganz grundsätzlich aber gilt, dass das neue Mindestlohngesetz zu viele Ausnahmen hat. Langzeitarbeitslose, Jugendliche, Zeitungsausträger und Saisonarbeiter haben nach Ansicht von SPD und CDU offensichtlich keine 8,50 Euro die Stunde für ihre Arbeit verdient. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Einfallstor zur Umgehung des Mindestlohns. Diese potenziellen Schlupflöcher müssen schnell gestopft werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Omid Nouripour

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