2. Versuch: Wann kann ich als Deutsche/r meine im Ausland lebende Ehepartner/in ohne Vorlage eines Sprachnachweises endlich nach Deutschland holen?
Sehr geehrter Herr Nouripour/liebes Team Nouripour,
zunächst bitte ich um konkrete Beantwortung meiner Fragen (bitte sehen Sie von dem Einfügen eine Antwort-Vorlage ab). Wann kann ich als Deutsche/r meine im Ausland lebende Ehepartner/in ohne Vorlage eines Sprachnachweises endlich nach Deutschland holen? Denn es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Inhaber einer Blauen Karte EU, hochqualifizierte Ausländer, selbständige Ausländer und nunmehr auch Fachkräfte gegenüber
in deutschen hochqualifizierten/selbständigen/Fachkräften in Bezug auf das Erfordernis des Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug schlechter gestellt werden. Dies stellt mE eine Ungleichbehandlung nach Art. 3 I GG dar.
In diesem Zusammenhang bitte ich auch um Miteilung, weshalb der Antrag der Linken (Gesetzentwurf Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (20/1850) aus dem letzten Jahr nicht umgesetzt worden ist? Dieser entsprach den Zielsetzungen der Ampel aus dem Koalitionsvertrag.
MfG
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In bestimmten Fällen ist eine Ausnahme vom Sprachnachweis bereits jetzt möglich. Detaillierte Infos finden Sie hier: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9 oder hier: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/familienzusammenfuehrung
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die bestehende Rechtslage zu ändern. Im Zuge der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sollen u.a. auch die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Familiennachzug geregelt werden - so auch der Sprachnachweis im Ehegattennachzug.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern wurde veröffentlicht und den Bundesländern sowie Verbänden zur Stellungnahme zugesandt. Darüber hinaus fand im Bundestag eine Aussprache zum Gesetzesentwurf in einer Aktuellen Stunde statt. Bevor der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht wird, wird das Kabinett noch abschließend darüber beraten. Den detaillierten Referentenentwurf können Sie hier nachlesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Gesetzesreform schnellstmöglich zu verabschieden. Leider können wir Ihnen noch kein konkretes Datum nennen. Wir bitten Sie um etwas Geduld.
Freundliche Grüße
Team Nouripour