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Omid Nouripour
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Frage von Matthias E. •

Frage an Omid Nouripour von Matthias E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Nouripour,

eher zufällig wende ich mich an Sie, da Sie aus einem Frankfurter Wahlbezirk kommen und bisher alle Fragen zuverlässig beantwortet haben.

Am Wochenende berichtete mir eine Bekannte von einer Freundin, deren Eltern Arbeitslosengeld-Empfänger sind (genaueres weiß ich nicht).

Die Schwester dieser Freundin ist 15 Jahre alt und wollte sich ihr Taschengeld mit Zeitungsaustragen etwas aufbessern. Doch all das, was sie verdient hat, sei ihr, so berichtete die Bekannte, vom Kindergeld abgezogen worden! Kann das sein? Ist das tatsächlich gängige Praxis?

Wenn ja, dann wäre dies ein Skandal. Was für ein Signal soll das bitte senden? Arbeitet für euer Geld, tut was, liegt dem Staat nicht auf dem Säckel - das wird ja gerne gerade von FDP und CDU/CSU gefordert. Die Stammtischparolen mancher Politiker sind da bisweilen noch etwas "präziser". Und dann wird diesem 15-jährigen Mädchen ihr Verdienst vom Kindergeld abgezogen? Als ich früher kleinere Ferienjobs o.ä. dieser Art gemacht habe, wollte mir niemand mein Kindergeld kürzen!

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß

Matthias Ebbertz

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ebbertz,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Zuerst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben kann. Da Ihnen die genauen (finanziellen) Umstände der Familie nicht bekannt sind, möchte ich Ihnen raten, der Familie mitzuteilen, dass sie sich bei Unklarheiten an eine örtliche Arbeitslosenberatung wenden möchte. Grundsätzlich jedoch gilt, dass das Kindergeld auf Leistungen nach dem SGB II (umgangssprachlich: Hartz-IV) angerechnet wird. Das kann man kritisieren, wurde aber unlängst vom Bundesverfassungsgericht als rechtens bewertet (1 BvL 1/09 u.a.). Nun ist es aber so, dass Einkommen der Kinder dem Grunde nach wie Einkommen von Erwachsenen auf „Hartz-IV“-Leistungen angerechnet werden.

Allerdings gibt es hier Sonderregelungen. So können Kinder unter 15 Jahren bis zu 100 Euro monatlich aus Erwerbstätigkeit behalten. Bei den Ferienjobs ist es so, dass jährlich bis zu 1200 Euro anrechnungsfrei behalten werden können.

Kinder bzw. junge Erwachsene über 15 Jahren können aber auch ganz aus der Bedarfsgemeinschaft fallen (d.h. sie sind nicht auf „Hartz-IV“ angewiesen), wenn sich ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen + Kindergeld (ggf. + eigenes Vermögen) sicherstellen können. Auch für sie gilt, dass sie 100 Euro im Monat anrechnungsfrei behalten können, vom weiteren Einkommen können sie 20 % behalten.

Ich hoffe, diese Auskünfte helfen Ihnen ein wenig weiter.

Mit freundlichen Grüßen!
Omid Nouripour

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