Frage an Omid Nouripour von Uwe S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Nouripour,
Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über den Einsatz der Bundeswehr im Innern sagten Sie laut mehreren Pressemitteilungen "Das Urteil ist nicht überraschend und keineswegs ein Freifahrtschein für die Bundeswehr."
Sehr geehrter Herr Nouripour, Sie werden als Verteidigungsexperte zitiert. Dann setze ich voraus, das es Ihnen bekannt ist, dass die Bundeswehr sich nie, niemals, SELBST einsetzt, sondern IMMER, OHNE AUSNAHME eingesetzt WIRD! Von wem? Von den gewählten Volksvertretern, also auch von Ihnen!
Wie stellen Sie sich den so einen Einsatz im Innern vor?
Generalinspekteur zum Inspekteur Heer: "Hab gehört, Terroristen sitzen in Berlin, Bahnhofstraße 12!" - " Gut, ich schicke die KSK, was wird gewünscht?" - "Keine Gefangenen"....
(Ich bitte meine Polemik zu entschuldigen)
Doch nun meine eigentliche Frage:
Werden Sie die Formulierung "Freifahrtschein für die Bundeswehr" nochmal überdenken?
Sehr geehrter Herr Sievert,
haben Sie Dank für Ihre Frage vom 17. August. Die Bundeswehr kann sich weder selbst einen Auftrag geben und - weder im Inland noch im Ausland - aktiv werden, noch gereicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu, die Bundeswehr für alle möglichen Dienste im Inland im Sinne einer "Hilfspolizei" zu instrumentalisieren, wie dies von der CDU/CSU immer wieder gefordert wird. Nichts anderes habe ich mit meiner Aussage, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Freifahrtschein für die Bundeswehr bedeutet, zum Ausdruck gebracht.
Mit freundlichen Grüßen,
Omid Nouripour