Frage an Oliver Rennefeld von Detlev T. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Rennefeld,
ich wohne in der Tambacherstraße 37a in einer Reihenhaussiedlung. Seit dem 1. April 1996 steht das Nachbarhaus (Endhaus) leer und verfällt zusehend. Anfragen an das Ordnungsamt und das Bezirksamt verlaufen im Sande. Können Sie helfen, dass der Schandfleck und der Leestand verschwindet?
Mit freundlichem Gruß
D. T.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Juli.
Ich nutze die Gelegenheit Ihnen eine ausführliche Antwort zukommen zu lassen in dem ich zunächst den Sachverhalt, die Gesetzeslage und mögliche Optionen zur Beseitigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts aufführe.
Für alle Interessierten denen der nachfolgende Text zu lang ist, gibt es am Ende eine kurze Zusammenfassung.
Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt handelt es sich vermutlich um eine sogenannte „Zweckentfremdung durch Leerstand“. Diese ist, im am 01. Mai 2014 in Kraft getretenen Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG), als Verbot deklariert worden und wird entsprechend ZwVbG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Damit diese durch die Behörden verfolgt wird, ist zunächst der Verdacht auf Zweckentfremdung beim zuständigen Wohnungsamt zu melden. Dies können Sie selbstverständlich auch online unter https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/formular/adresswahl.shtml erledigen.
Das Wohnungsamt prüft dann die Meldung und ob ein entsprechender Verstoß vorliegt oder durch den Eigentümer eine Zweckentfremdung angemeldet und durch das Wohnungsamt genehmigt wurde. In letzterem Fall läge eine genehmigte jedoch zeitlich befristete Zweckentfremdung vor.
Sollte die Immobilie wider Erwarten nun doch bewohnt sein, darf der Eigentümer das Gebäude zwar verfallen lassen, muss jedoch dafür Sorge tragen, dass die Grundfunktionen gewährleistet werden. Demnach muss eine schadlose Ableitung von Regen- und Schmutzwasser gegeben sein, das Dach und die Fassade müssen in einem Zustand sein, dass keine Teile davon herabfallen können; auch die Fensterscheiben müssen intakt sein. Wäre dies nicht gegeben ist die Bauaufsicht zuständig.
Gesetz dem Fall ich werde Ihr Abgeordneter, so würde ich, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wendeten, mittels Anfragen an die zuständige Behörde (je nach augenscheinlichem Sachverhalt) wenden und den Arbeitsstand erfragen und Druck machen, dass Ihr Anliegen in kurzer Frist bearbeitet wird. Weiter würde ich fragen wie mit den bisherigen Fragen von Ihnen umgegangen wurde. Sollte ich kein Mandat erringen, jedoch Piraten in die Bezirksverordnetenversammlung einziehen, leite ich Ihre Anliegen gerne an unser BVV-Fraktion weiter.
Wenn Sie die Meldung wie beschrieben an das Ordnungsamt gestellt haben, so würde ich dort ebenfalls den Umgang mit Ihrer Eingabe erfragen, denn dieses hätte Ihre Eingabe zuständigkeitshalber an das Wohnungsamt oder bei desolatem Zustand des Gebäudes an die Bauaufsicht weitergeben müssen und Ihnen dazu einen Abgabevermerk zukommen lassen, damit Sie wissen wo Ihr Anliegen denn nun gerade bearbeitet wird. Denn Transparenz ist nach wie vor unser Anspruch an Politik und Verwaltung.
Leider ist es jedoch so, dass auch in unserem Bezirk akute Personalknappheit herrscht, sodass sich die zuständigen Behörden oft nicht kümmern können. Hier hat der derzeitige Senat zwar Verbesserungen angekündigt, die unserer Meinung nach jedoch nicht ausreichen. Hier darf ich sogleich auf ein politisches Ziel der PIRATEN, einer funktionierenden Verwaltung mit ausreichender Personalausstattung, hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen Oliver Rennefeld
tl;dr - ZUSAMMENFASSUNG:
Leerstand kann Zweckentfremdung sein. Verdacht ist an das Wohnungsamt zu melden (Link).
Bauliche Mängel an die Bauaufsicht.
Kommen Sie mit Ihrem Anliegen zu mir als Abgeordneten, so setzte mich ein und frage für Sie nach. Falls Piraten "nur" in die BVV einziehen, leite ich Ihr Anliegen weiter.
PIRATEN fordern eine funktionierende Verwaltung!
Sehr geehrter Her T.,
nach Rücksprache mit unserer aktuellen BVV-Fraktion können wir Ihr Anliegen auch noch in dieser Legislatur in die BVV einbringen. Bitte setzen Sie sich dafür direkt mit mir ( oliver.rennefeld@berlin.piratenpartei.de ) in Verbindung, damit wir die Anfrage so präzise wie möglich stellen können. Vielen Dank.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Start in die Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Rennefeld