Frage an Oliver Kumbartzky von Annett M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Kumbartzky,
sind Sie immer noch der naiven Ansicht, dass eine sogenannte Länderklausel im CCS-Gesetz die Bevölkerung vor der geplanten Einlagerung von kontaminiertem CO2 in SH und der Nordsee schützen könnte?
Mit freundlichem Gruß
Annett Matthiesen
Sehr geehrte Frau Matthiesen,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die FDP Schleswig-Holstein lehnt die Einspeicherung von CO2 in den Boden weiterhin grundsätzlich ab. Das ist auch einhelliger Konsens aller Landtagsfraktionen in Schleswig-Holstein.
Es gibt aber wie Sie wissen Bundesländer, die sich für eine Erprobung der CCS-Technik aussprechen. Vor diesem Hintergrund ist - vor allem auf Druck der schleswig-holsteinischen Landesregierung - die so genannte Länderklausel in das CCS-Gesetz hinein verhandelt worden. Der Bundestag stimmte dem so auch mehrheitlich zu.
Die Länderklausel bestimmt, dass das Land durch Gesetz festlegen kann, dass einzelne Gebiete oder alles nach einem Abwägungsprozess von der CO2-Speicherung ausgenommen werden kann. Genau dieser Abwägungsprozess unterscheidet einen Rechtsstaat von einem Willkürstaat. Es ist eine Tatsache, dass nicht willkürlich entschieden werden darf, sondern dass bei allen Gesetzen abgewogen werden muss.
Die Landesregierung bereitet auf Grundlage der Länderklausel einen Gesetzentwurf vor, der die CO2-Speicherung in Schleswig-Holstein rechtswirksam ausschließt. Nach § 45 Abs. 3 des CCS-Gesetzes reicht ein Kabinettsbeschluss, dass ein solches Landesgesetz geplant ist, aus, um die Möglichkeit zu unterbinden, dass in der Zwischenzeit, sprich vor Inkrafttreten des Landesgesetzes, von Energiekonzernen Fakten geschaffen werden können.
An der Wirksamkeit der Länderklausel habe ich keinen Zweifel. Es ist doch kein Zufall, dass der RWE-Konzern wenige Tage nach Verkündung des Gesetzes inklusive der Länderklausel die genehmigten Erkundungsvorhaben zurückgezogen hat. Es ist ebenso kein Zufall, dass die CCS-Gegner gerade in Brandenburg die Länderklausel ausdrücklich begrüßt haben, weil diese Länderklausel ihre eigene Landesregierung in Brandenburg unter Druck gesetzt hätte. Es ist auch kein Zufall, dass gerade die CCS-freundlichen, SPD-geführten Länder Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gegen das Gesetz gestimmt haben, und zwar aufgrund der Länderklausel.
Ich hoffe, dass die Bundesländer, die das CCS-Gesetz aufgrund der Länderklausel abgelehnt haben, sich im Vermittlungsverfahren umstimmen lassen. Wenn das CCS-Gesetz mitsamt Länderklausel in Kraft tritt, wäre ausgeschlossen, dass es zu CCS-Einlagerungen in Schleswig-Holstein kommt.
Eine pauschale Ablehnung des CCS-Gesetzes seitens Schleswig-Holsteins im Bundesrat hätte ich für sehr gefährlich empfunden. Es wäre nicht zur Länderklausel gekommen. Es wäre wahrscheinlich ein CCS-Gesetz geschaffen worden, welches den Bundesländern keine Möglichkeit gegeben hätte, CCS-Einlagerungen in ihrem Hoheitsgebiet zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kumbartzky