Frage an Oliver Kumbartzky von Claudia K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Kumbartzky,
ich habe ein Anliegen im Bezug auf die Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein. Seit 2019 bekomme ich Post von der PBK, da mein Arbeitgeber mich dort gemeldet hat. Ich habe mich bisher geweigert der Zwangsmitgliedschaft zuzustimmen und dementsprechend meine Berufsurkunde nicht abgeschickt. Heute habe ich einen Vollstreckungsbescheid über ein Zwangsgeld und den Kammerbeitrag von 2020 bekommen. Meine Frage ist nun, wie ich mich am besten verhalte? Soll ich das Schreiben ignorieren? Ich habe natürlich die Abstimmung mitverfolgt und mich über das Ergebnis sehr gefreut. Allerdings verstehe ich nicht, warum wir Pflegekräfte weiterhin von dieser Institution belästigt werden. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Claudia Klonikowski
Sehr geehrte Frau Klonikowski,
an sich ist das Verhalten der Pflegekammer rechtskonform. Tatsächlich muss sie Beiträge nicht nur allgemein erheben, sondern diese auch „eintreiben“. Ein Vorgehen über einen Vollstreckungsbescheid ist also rechtlich nicht zu beanstanden.
Die FDP hat sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Pflegekräfte über die Zukunft der Kammer abstimmen können. Das ist erfolgt und es gab eine überragende Mehrheit für die Abschaffung. Es wird nun zeitnah ein Auflösungsgesetz in den Landtag eingebracht. Wie es mit den Beiträgen für 2021 aussieht, ist noch nicht final geklärt. Einen Beitragsstopp 2021 halte ich aber für möglich. Aber wie gesagt: für die Vorjahre sind die Beiträge leider zu entrichten.
Freundliche Grüße
Oliver Kumbartzky