(...) So gesehen trägt man mit dem neuen Beitrag eben auch dann zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot bei, wenn man es selbst nicht nutzt. Da hier aber der Nutzen für die Allgemeinheit auch bundesverfassungsgerichtlich vielfach festgestellt wurde, kann man sich von der Zahlung dieses Rundfunkbeitrags nur aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise befreien lassen. Die hierzu geltenden Befreiungstatbestände füge ich gerne auch dieser Antwort noch einmal an. (...)
(...) Zu 2. Die neue Rundfunkgebühr führt ab 2013 als Haushaltsabgabe zu einer insgesamt gerechteren Verteilung der Kosten. Davon profitieren viele, manche werden mehr bezahlen. (...)
(...) 3. Es handelt sich bei der neuen Mediengebühr eben nicht um eine "Kopfsteuer", sondern um eine Abgabe pro Haushalt, egal wie viele Menschen dort leben und welche und wie viele rundfunkempfangstaugliche Geräte dort benutzt werden. (...)
(...) neben den von mir zitierten Gutachtern verweise ich gerne auch auf die seit einigen Jahrzehnten sehr kontinuierliche Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht, das sich gerade zu den Fragen der Rundfunkfinanzierung, aber auch zum Auftrag und zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer wieder sehr eindeutig in dem Sinne geäußert hat, den ich, auch in meinen Antworten an Sie über "abgeordneten-watch.de" zum Ausdruck gebracht habe. (...)
(...) Ich rate Ihnen, sich bitte ausführlicher mit den von den öffentlich-rechtlichen Sendern zur Verfügung gestellten Materialien zu befassen, die in vielfältiger Weise belegen, wofür das Geld der RundfunkgebührenzahlerInnen ausgegeben wird. Ich rate Ihnen auch, sich bitte mit den politischen Entwicklungen in Ländern zu befassen, wo solche Angebote leider nicht oder nicht mehr zum Alltag der Menschen gehören. (...)
(...) 1. Täglich informieren sich rund 33 Millionen Bürgerinnen und Bürger über eine Nachrichtensendung im Fernsehen, eine Mehrheit davon zieht dabei die öffentlich-rechtlichen Angebote den Privat-TV-Info-Angeboten vor und hält sie auch für glaubwürdiger, wie uns repräsentative Befragungen signalisieren. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst neben Information und Bildung auch die Unterhaltung. (...)