Frage an Oliver Keymis von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Zu Ihrer 1. Antwort: Jetzt könnte ich befreit werden aber ab 2013 nicht ganz weil diejenigen die jetzt eine Befreiung bekommen können z.b. Blinde, Taube oder Empfänger von Leistungen, werden nur noch teilweise befreit. Stellen Sie sich vor ein Blinder oder Tauber Mensch sitzt vor Ihnen. Wie erklären Sie ihm warum er dafür zahlen soll?
Zu Ihrer 2. Antwort: Ich müsste jetzt 5,76 € zahlen und hab 2013 17,98 €. Für das gleiche Geld benutze oder bekomme ich nicht mehr. Wo wird da etwas gestrichen?
Zu Ihrer 3. Antwort: Derzeit werden pro Haushalt maximal 17,98 € bezahlt nur wenn Geräte vorhanden sind. Ab 2013 zählt jeder Haushalt/Wohnung als eine Person die genauso maximal 17,98 € zahlt selbst wenn keine Geräte vorhanden sind. Bei den jetzigen Gesetzen wäre das unerlaubte Gebührenerhebung. aber ab 2013 ist es legale Abzocke, wie es die Bürger dieses Landes derzeit nennen. Wie verantworten Sie dieses legale kriminelle Gesetz?
Zu Ihrer 4. Antwort: Wenn selbst studierte Professoren mit Beschwerden scheitern, welche chancen haben dann einfache Bürger?
Sehr geehrter Herr Steiner,
vielen Dank für Ihre erneuten Nachfragen über "abgeordneten-watch.de". Zu den vier angesprochenen Fragen nehme ich gerne noch einmal wie folgt Stellung:
zu 1. Die Befreiungsregelungen bleiben weitestgehend unverändert. Ich füge Ihnen zur Ihrer Information eine Übersicht an.
Zu 2. Die neue Rundfunkgebühr führt ab 2013 als Haushaltsabgabe zu einer insgesamt gerechteren Verteilung der Kosten. Davon profitieren viele, manche werden mehr bezahlen. Insgesamt führt ein fair verteilter Rundfunkbeitrag z.B. dazu, dass die Rundfunkgebühren stabil bleiben. Das zahlt sich für jeden Rundfunkteilnehmer aus. Wenn Sie kein Radio - oder Fernsehgerät besitzen, können Sie ja alle Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werbefrei auch über das Internet nutzen. Weiterhin gilt:
wer aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen nicht zahlen kann, wird nach wie vor von den Rundfunkgebühren befreit - siehe wiederum die beigefügte Übersicht zu 1.
Zu 3. Der Anteil der Haushalte, in denen keinerlei Rundfunkempfangsfähige Geräte vorhanden ist statistisch sehr gering. Dr. jur. Hans Peter Bull, Univ.-Prof. (em.) für Öffentliches Recht Bundesbeauftragter für den Datenschutz a.D. hat zur Gerechtigkeitsfrage - wie ich finde - sehr nachvollziehbar Folgendes ausgeführt: "Der jetzt bevorstehende Systemwechsel ist gerecht, weil er dazu beitragen wird, die Erhebungsdefizite zu verringern und dadurch eine Erhöhung der Beiträge zu vermeiden. In fast jeder Wohnung ist heute mindestens ein Hörfunkempfänger vorhanden und in weit über 90 Prozent aller Wohnungen außerdem ein Fernsehempfänger; hinzukommen die ebenfalls flächendeckend verbreiteten PCs (und Mobiltelefone), die über das Internet auch Rundfunkprogramme empfangen.
Auch in den allermeisten Betriebsstätten werden Geräte betrieben, die zum Rundfunkempfang bestimmt und geeignet sind. Der Rundfunkbeitrag ist heute "die dem Rundfunkverfassungsrecht angemessene Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Allenfalls diejenigen Wohnungs- und Betriebsstätten-Inhaber, in deren Bereich dauerhaft kein Empfangsgerät vorhanden ist, könnten sich über die Beitragspflicht beschweren, die insofern wie eine Art "Rundfunksteuer" erscheint. Über diese "Gerechtigkeitslücke" hilft die Ermächtigung an den Gesetzgeber hinweg, sich bei der Tatbestandsbildung am Regelfall zu orientieren, d.h. auf typische Sachverhalte abzustellen und seltene Ausnahmen zu ignorieren."
Zu 4. Vor dem Bundesverfassungsgericht hat bei einer Verfassungsbeschwerde jede Bürgerin und jeder Bürger die gleichen Chancen, wenn die Verfassungsbeschwerde schriftlich eingereicht und hinreichend begründet ist. Ob die Beschwerde zugelassen wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Keymis MdL