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Oliver Keymis
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Oliver Keymis von Wolfgang S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Keymis,

im Antrag 14/4346 vom 15.5.2007 haben Sie und andere von den Grünen und aus der SPD gefordert, dass bestimmte Geringverdienende von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden, soweit ihr Einkommen die Bedürftigkeitsgrenze nur gerinfügig überschreitet. Zu dem angesprochenen Personenkreis gehören auch Studenten, die Bafög beziehen - oder auch nicht.
Nun ist in diesem Fall meist nicht das Einkommen des Studenten problematisch, sondern das der Eltern, das einen Bafög-Bezug verhindert. Ich gehöre auch dazu, d.h. ich muss zwei auswärts studierende Kinder unterhalten, die kein Bafög bekommen(weil ich gerade so über die Einkommensgrenzwerte schramme). Sie erhalten von mir den Bafög-Satz. Im Gegensatz zu Bafög-Studenten müssen sie davon auch noch Rundfunkgebühren bezahlen.
Das ist schon heute ärgerlich, auch wenn sie nur Rundfunkgeräte besitzen. Mit dem neuen, von Ihnen demnächst zu ratifizierenden Rundfunkgebührenänderungs-Staatsvertrag, wird es aber richtig teuer, da dann jeder die volle Gebühr zu zahlen hat. Das können sie natürlich nicht leisten, letztendlich muss ich also 54 € jeden Monat an die Rundfunkanstalten abführen, Finden Sie das nicht auch zuviel?
Sie haben nun als Regierungspartei die Möglichkeit, Ihre Forderungen von 2007 in die Tat umzusetzen. Noch ist Zeit, länderübergreifend etwas zu ändern.
Ein ganz einfacher Weg wäre es, die Befreiung von Studenten und anderen Auszubildenden zusätzlich an den Bezug von Kindergeld zu knüpfen.
Bitte antworten Sie mir nicht wie Ihr Kollege von der SPD, dass der Vertrag dem Landtag noch nicht zugegangen sei. Sie kennen ihn sicher. Ich möchte Ihre persönliche Meinung zu dieser Ungleichbehandlung kennenlernen. Falls Sie mir zustimmen, teilen Sie mir bitte mit, ob und wie Sie den Vertrag in dieser Form verhindern werden-

Mit freundlichen Grüßen

W.Schreiber

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Antwort ausstehend von Oliver Keymis
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