Frage an Oliver Keymis von Werner B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Nach 44 Berufsjahren bin ich seit dem 1.7.2009 arbeitslos. Ab dem 1.1.2011 werde ich die Altersrente beantragen. Seit Februar 2010 wurde mir von meiner Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit eine Maßnahme nach § 46 bei einem Träger zugewiesen. Diese Maßnahme dauert 8 Monate und beinhaltet lt. Anschreiben Bewerbungsraining. Nach Abschluß diese Maßnahme würde ich dem Arbeitsmarkt noch 2.5 Monate zur Verfügung stehen.
Meine Fragen:
Geht es hier nur um eine Beschönigung der Arbeitslosenstatistik? Sind die Kosten für diese Maßnahme in meinem Fall gerechtfertigt? Sollten solche Maßnahmen nicht besser für junge Arbeitslose verwendet werden?
Mit freundlichen Grüßen
W. Böhm
Sehr geehrter Herr Böhm,
Vielen Dank für Ihre drei Fragen, mit denen Sie jeweils aus meiner Sicht in die richtige Richtung zielen. Ich halte weder eine "Beschönigung" der Statistik auf diese Weise für vertretbar, noch sind in diesem konkreten Fall die Kosten für die Maßnahme vor dem Hintergrund zu rechtfertigen, dass Sie ab Januar 2011 Altersrente beantragen und ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass solche Maßnahmen sinnvollerweise besser für junge Arbeitslose verwendet werden sollten.
Mit allen guten Wünschen für Sie und
mit freundlichen Grüßen
Oliver Keymis