Frage an Ole Thorben Buschhüter von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
ich bin vergangenes Wochenende auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses Barmbek spazieren gegangen. Was mich verwundert hat ist die Namensgebung der Straßen (siehe http://www.leben-beginnt-hier.de/cms/upload/files/medien/z_post_7_quartierspost_Juli2010_RZ_2.pdf Seite 2):
- Alfred-Johann-Levy-Straße: ehemaliger FDP-Bürgerschaftsabgeordneter
- Wilhelm-Drexelius-Weg: ehemaliger SPD-Bausenator
- Andreas-Knack-Ring: Sozialdemokrat und ehemailiger Leiter des AK Barmbeks
- Harkensee: Barmbeker Bauernfamilie
Da stellen sich mir folgende Fragen:
1) Wer darf Vorschläge für Straßennamen einreichen?
2) Werden Bürger mit einbezogen und Straßenbenennungen vorher angekündigt und Vorschläge gesammelt?
3) Weshalb werden zwei der Straßen nach Politikern benannt, welche nichts mit dem Krankenhaus Barmbek zu tun haben? Wären nicht Personen des Krankenhauses (herausragende Ärzte, Direktoren, Betriebsräte etc.) oder Ortsbezogende Namen wie "Am Heizwerk Barmbek" oder "Am Barmbeker Wasserturm", welche explizit mit dem Krankenhaus zu tun gehabt haben angemessener als Politikernamen?
4) Werden Sie sich für eine Einbeziehung der Bürger und der Geschichte des jeweiligen Ortes bei zukünftigen Straßennamenvergaben einsetzen?
Viele Grüße
M. Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage. Vorschläge für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen kann letztlich jeder machen. Am besten richtet man seinen Vorschlag an die örtlich zuständige Bezirksversammlung oder den örtlich zuständigen Regionalausschuss, weil Namensvorschläge durch sie gebilligt sein sollen und sie daher meistens ohnehin von den Bezirksversammlungen und Regionalausschüssen ausgehen. Mir ist aus meinem Wahlkreis ein Fall bekannt, in dem der örtlich zuständige Regionalausschuss die Öffentlichkeit zu Vorschlägen ausdrücklich aufgerufen hat. Es liegt an den örtlichen Gremien, inwieweit sie im Vorfeld auch Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es bei Straßenbenennungen sehr häufig um solche Straßen geht, in denen noch gar keiner wohnt, weil das Gebiet erst noch zur Bebauung ansteht.
Gemäß § 20 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz werden die öffentlichen Wege vom Senat benannt. Die letzte Entscheidung treffen daher der Senat oder für ihn die Senatskommission für die Benennung von Verkehrsflächen. Der Senat ist dabei auch an Beschlüsse der Bezirke nicht gebunden. Alles weitere können Sie den "Bestimmungen über die Benennung von Verkehrsflächen" entnehmen, die hier im Internet veröffentlicht wurden: http://www.hamburg.de/contentblob/2713728/data/verkehrsflaechen-benennungsbestimmungen.pdf
Ein weitere Darstellung über das Straßenbenennungsverfahren finden Sie hier: http://www.hamburg.de/staatsarchiv/wir-ueber-uns/2713676/verkehrsflaechenbenennung-start.html
Warum in den von Ihnen genannten Fällen diese konkreten Straßennamen gewählt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ausführliche Erklärungen zu diesen Straßennamen finden Sie im Amtlichen Anzeiger 2010, Seite 1122, hier im Internet veröffentlicht: http://www.luewu.de/anzeiger/2010/51.pdf . Ich begrüße es allerdings außerordentlich, wenn in Hamburg weiterhin Straßen nach Widerstandskämpfern und Verfolgten des Nationalsozialismus benannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter