Wird die Union per Änderungsantrag die Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG wieder in das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) einbringen?
Sehr geehrter Herr Gutting,
bekanntlich sind § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG verfassungswidrig.
Bzgl. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktienverluste) hat der BFH in 2020 dem BVerfG ein Klageverfahren vorgelegt, wegen eines Verstosses gg. Art. 3 Abs 1 GG. Aus der Begründung ist ableitbar, dass Satz 5 und Satz 6 auch verfassungswidrig sind.
Die teils geäußerte Behauptung, Aktien und Termingeschäfte seien nicht vergleichbar, ist falsch.
BFM Lindner und BJM Buschmann haben im Frühjahr einen Entwurf des ZuFinG vorgelegt, mit dem o.g. 3 Sätze gestrichen werden sollen. Das Kanzleramt hat den Passus entfernt.
BFM Lindner hat gestern angekündigt, das ZuFinG bald dem Bundestag vorzulegen. Werden Sie für die CDU/CSU-Fraktion einen Änderungsantrag zur Streichung der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG erstellen?
Es würde FDP und auch Grüne zwingen, Farbe zu bekennen. Ich kann mir sogar vorstellen, dass Ihr Antrag eine Mehrheit im Bundestag bekommt. Das wäre ein neuer großer Erfolg für die Union.
MfG