Wie kam es 2019 zur vermutlich verfassungswidrigen Verlustverrechnungsbeschränkung des Par. 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
Sehr geehrter Herr Gutting,
Sie waren 2019 an Par. 20 Abs. 6 Satz 5 EStG beteiligt. Was leider seither fehlt ist die konkrete Aufklärung über dessen Entstehung, es gibt aber viele Puzzleteile. Ist folgende Darstellung des Puzzles korrekt?
1. Die grosse Koalition (CDU oder SPD?) sah sich wegen einiger Urteile des BFH zur Berücksichtigung von Totalverlusten in der Pflicht.
2. Die SPD lehnte die Berücksichtigung der Totalverluste ab, federführend war Lothar Binding
3. Es gab diverse Kompromiß-Entwürfe der Koalition
4. In Zusammenarbeit mit dem BMF legte Lothar Binding als Gegenentwurf Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG vor
5. Die Fachpolitiker der Union lehnten ab
6. Union-Fraktionschef Brinkhaus überstimmte die Fachpolitiker, die Union stimmte Bindings Entwurf zu
MfG