Frage von Chris M. • 13.01.2024
Was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?
Sehr geehrter Herr Gutting,
was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?
https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5025793
MfG
Antwort ausstehend von Olav Gutting CDU