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Olav Gutting
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Frage von Chris M. •

Was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

Sehr geehrter Herr Gutting,

was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5025793

MfG

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