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Olav Gutting
CDU
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Frage von Ulrike S. •

Sehr geehrter Herr Gutting, Warum werden BAV mit doppelten KV-Beiträgen belastet, obwohl diese aus dem Nettogehalt bezahlt wurden? Bei Riester-Verträgen ist dies nicht mehr der Fall.

In der Chemie war es verpflichtend als MA (eigener Mitgliedsschein) eine bav bei der Pensionskasse abzuschließen und die Beiträge aus dem Nettogehalt zu bezahlen. Obwohl für Riester als auch für unsere Pensionskasse Chemie Beiträge aus dem Nettogehalt bezahlt wurden, ist nur der Riestervertrag in der Auszahlungsphase von der KV befreit. Es existiert faktisch eine Ungleichbehandlung für ein und denselben Sachverhalt.
Wann werden endlich Pensionskassenverträge die aus dem Nettogehalt bezahlt wurden, gleichgestellt mit Riesterverträgen und von den Krankenkassenbeiträgen in der Auszahlungsphase befreit?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank, dass Sie mich wegen Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anschreiben. Wie Sie wissen, haben wir mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen.

Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch, so wie Sie es ausführen: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Deshalb haben wir mit dem Gesetz eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist: Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von (seit dem 1. Januar 2021) 164,50 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.

Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist finanziell schlicht nicht darstellbar. Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.

Es konnten daher in der letzten WP leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Olav Gutting

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