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Frage von Alessandro T. •

Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. - Was plannen Sie, die FDP und der Minister der Finanzen Lindner zu tun, um die Entscheidung des BFH schnellstmöglich anwendbar zu machen?

Sehr geehrter Herr Gutting,
der BFH äußert sich in einem AdV-Verfahren zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG und sieht darin eine doppelte Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen, die nicht mit der Verfassung vereinbar ist (Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV).

cDiese Regelungen sind sehr unfair und treiben Anleger in den Bankrott.
Mit freundlichen Grüßen.

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