Portrait von Olav Gutting
Olav Gutting
CDU
68 %
27 / 40 Fragen beantwortet
Frage von Harry B. •

Frage an Olav Gutting von Harry B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gutting,
ich bin Augenoptikermeister in Bruchsal und bemühe mich seit einiger Zeit - und bislang vergeblich - um eine Antwort auf die Frage, ob die Versorgung der gesetzl. Versicherten in der momentan vorliegenden Form den rechtlichen Erfordernissen des Vertragrechts genügt, oder ob es sich nicht um den Straftatbestand der Veruntreuung der Beiträge der gesetzl. versicherten Beitragszahler handelt, wenn einer der Vertragspartner (in diesem Falle die GKV) souverän darüber entscheidet, was sie bereit ist, als Gegenleistung für die Beiträge zu liefern.
Wir haben ja die Situation, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in paritätischer Zusammensetzung durch die Kassen und der Leistungserbringer Beschlüsse fast, die dem Bundesgesundheitministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Es gilt zwar, dass vom G-BA eine Interessenvertretung der gesetzl. Versicherten "gehört" werden muss, deren Stimme aber offensichtlich nicht das nötige Gewicht bei der Entscheidungsfindung hat. Die Versicherten scheinen mir in jedem Falle in dieser Situation unterrepräsentatiert.
Insofern haben wir die vertragliche Situation, dass Vertragspartner A eine Leistung erbringt, und Vertragspartner B nahezu frei darüber befinden darf, was er dafür zu liefern bereit ist.
Das kann so nicht im Sinne des Gesetzgebers und des BGB sein.

Ich freue mich auf Ihre fachkundige Antwort. Nicht zuletzt deshalb, weil etliche derer, für die ich mich engagiere, weil sie selbst den Mut nicht aufbringen, etwas gegen die katastrophale Situation in der Gesundheitsversorgung zu unternehmen, sehr an ihren Rechten interessiert sind, von denen wir glauben, dass man sie ihnen vorenthält.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße

Harry Botzenhardt

Portrait von Olav Gutting
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Botzenhardt,

die Beschwerden von vielen Leistungserbringern im Gesundheitsbereich nehme ich sehr ernst. Gleichzeitig muss ich feststellen, dass es nach meiner Erfahrung in der Gesundheitspolitik schlicht nicht möglich ist, es hier jedem recht zu machen.

Der Einzug, die Verwaltung und die Verwendung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds sind nicht im BGB geregelt sondern im SGB V. Ziviles Vertragsrecht ist hier also nicht anwendbar. Unabhängig davon gilt, dass die Verwendung und der Umgang mit Sozialversicherungsbeiträgen immer in einem treuhänderischen Verhältnis erfolgt. Das Gleiche gilt im Übrigen für Steuermittel. Auch Steuergeld ist das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und wir haben entsprechend verantwortungsvoll und sorgfältig damit umzugehen.

Nun aber zu Ihrer Frage nach der Beteiligung der Versicherten. Der Ausgleich zwischen den Interessen der Versicherten nach bezahlbaren Beiträgen auf der einen Seite und der Gewährleistung bestmöglicher Leistung auf der anderen Seite ist grundsätzlich Sache der Politik. Die Politik setzt ja auch den Rahmen in dem sich die Selbstverwaltung bewegt. Insoweit sind die Versicherten über ihre gewählten Volksvertreter diejenigen, die den Rahmen vorgeben in dem die Selbstverwaltung und der gemeinsame Bundesausschuss über die Verteilung der Mittel entscheidet. Die Versicherten können über eine entsprechende Stimmabgabe bei der Wahl entscheiden, ob sie mündige Patienten/Versicherte sind oder ob sie es vorziehen über Bürgerversicherung, Abschaffung des Wettbewerbs und Gleichschaltung lieber Teil eines staatsmedizinischen Apparats zu werden. Es ist also nicht so, dass die Versicherten nicht gehört werden. Sie sind vielmehr in einer Demokratie der Souverän und haben es in der Hand über die zukünftige Gesundheitspolitik zu bestimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Olav Gutting
Olav Gutting
CDU