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Olav Gutting
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Frage von Markus K. •

Frage an Olav Gutting von Markus K. bezüglich Recht

Ich habe einen legal gekauften Computer. Ich verwende ein vollkommen legales Betriebssystem (Linux). Sämtliche installierte Software ist in jeder Hinsicht legal. Ich habe legal gekaufte Film-DVDs und ein entsprechendes DVD-Laufwerk im PC. Aber ich kann originale und legale Film-DVDs nur auf meinem legalen PC anschauen, wenn ich ein kleines für alle bereitgestelltes frei zugängliches kostenloses Programm zusätzlich installiere. Und genau das ist illegal. Stichwort Digital Rights Management (DRM). Niemand in Deutschland darf mir sagen wie dieses Programm heißt. In keinem Webforum darf mir jemand Auskunft geben, weil die Verschlüsselung auf diesen DVDs damit umgangen werden würden und das darf man nicht.

Ich bekomme Rechnungen per PDF die dummerweise mit DRM Rechten geschützt sind. Daher kann ich meine Rechnungen nur ausdrucken, wenn ich die DRM-Rechte umgehe. Das ist illegal. Bei manchen PDF-Readern müsste ich nur an geeigneter Stelle ein Häckchen machen, aber das darf ich nicht. Fragen in Webforen ob und wo ich diese Umgehung finde, wurden gelöscht, weil illegal. Niemand darf mir sagen wie ich meine Rechnungen ausdrucken kann. Ich habe die Lösung gefunden und seit ich meine Rechnungen ausdrucke bin ich wohl kriminell. Mich wird vermutlich/hoffentlich dafür niemand bestrafen, aber solche Gesetze sind doch völlig unausgegorener Wahnsinn!

Können sie mir eine Erklärung geben, wie dieses Gesetz in dieser Form sinnvoll sein kann?
Mir ist das völlig schleierhaft.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kuhn,

zunächst vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen eine sehr interessante Problematik an. Sicherlich standen schon andere Nutzer von frei zugänglicher und kostenfreier Betriebssoftware in ähnlicher Hinsicht vor diesem Problem.

In der Tat wäre es „kundenfreundlicher“, wenn der Anbieter dem Kunden jegliche Verwendung seiner Dateien freistellen würde. Es ist aber zu bedenken, dass das Urheberrecht als Eigentum durch Art. 14 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt ist. Der Gesetzgeber darf daher die Rechtsinhaber nicht schutzlos stellen, wenn sie die Nutzung ihrer Werke durch technischen Maßnahmen beschränken. Zudem verpflichtet europäisches Recht (Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vom 22. Mai 2001) die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu, einen angemessenen Schutz gegen die Umgehung technischer Maßnahmen vorzusehen.

Das Digital Rights Management (DRM) ist das von den Anbietern entwickelte Verfahren, welches die Rechte an ihren Dateien verwaltet. Die zugrundeliegende Verschlüsselung erlaubt nur demjenigen den Gebrauch der Software, der über eine gültige Lizenz verfügt. Das bedeutet, dass mithilfe des DRM die Anbieter wie Microsoft sogar bestimmen dürfen, wie oft der Käufer ihrer Software ihre Dateien weiter vervielfältigen darf.

Wie Sie richtig feststellen, ist eine Umgehung des DRM-Kopierschutzes gemäß § 95a UrhG illegal. Diese Bestimmung wird der Gesetzgeber aus berechtigten Gründen nicht ändern können. Das Justizministerium äußerte mit der Novellierung des Urhebergesetzes diesbezüglich: "Es gibt kein ‚Recht auf Privatkopie’ zu Lasten des Rechtsinhabers." Zweifelsohne wurde mit dem im Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Urhebergesetz versucht, einen gerechten Ausgleich zwischen den sich widerstreitenden Interessen der Nutzer und der Entwickler herbeizuführen. Wie sich die Interessenlage der Beteiligten und die Marktsituation in den nächsten Jahren fortentwickeln wird, bleibt abzuwarten. Der anhaltende technische Fortschritt wird in den kommenden Jahren ohnehin eine erneute Überarbeitung des Urhebergesetzes erfordern, die meiner Meinung nach ebenso in eine kundenfreundlichere Richtung gehen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting

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