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Olav Gutting
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Frage von Michael K. •

Frage an Olav Gutting von Michael K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Gutting,

die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption wurde ebenso wie die seit nunmehr neun Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch das Parlament nicht ratifiziert. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Von 140 Signatarstaaten haben 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland.

Ein wesentlicher Grund für die Nicht-Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Der § 108 e StGB (Strafgesetzbuch) zur Abgeordnetenbestechung muss verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf für eine solche Verschärfung soll aus der Mitte des Parlaments kommen, da die Parlamentarier unmittelbar selbst betroffen sind.

Wie ist Ihre Auffassung zu diesem Thema, und was unternehmen Sie (bzw. was haben Sie unternommen), um die erforderliche Änderung des Strafgesetzbuchs anzuschieben, damit wir als Wirtschaftsnation, deren Image durch aktuelle Skandale auf diesem Gebiet angekratzt ist, endlich klar Stellung gegen Korruption beziehen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Koch

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Sehr geehrter Herr Koch,

die Umsetzung internationaler Übereinkommen in nationales Recht obliegt in Deutschland dem Deutschen Bundestag und Bundesrat. Die Rot-Grüne Regierung hatte seiner Zeit die Anti-Korruptions-Konvention der OECD mit der Idee verabschiedet, Beamte und Abgeordnete in diesem Fall gleichzusetzen. Der derzeitige Stand ist, dass die Linke einen Gesetzesentwurf eingebracht hat, der z.Z. der Überprüfung unterliegt. Hierbei ist die absolute Unterschiedlichkeit der Tätigkeitsfelder Beamter und Abgeordneter nicht berücksichtigt. Als Beispiel gehört es zu den Pflichten eines Abgeordneten Einladungen von Ortsvorsitzenden anzunehmen.

Das Problem auf internationaler Ebene ist komplexer: Laut Transparency International (TI) drohen einige "unverantwortliche Regierungen die UN-Antikorruptionskonvention zum Entgleisen zu bringen". In einer Pressemitteilung zur jüngsten Verhandlungsrunde vom 10. bis 21. März in Wien beklagt TI, dass einige Länder effektive Mechanismen zur Überwachung der Konvention verhindern wollen. So wollen einige asiatische und arabische Staaten erst nach einer Ratifizierung über eine Überwachung entscheiden und sperren sich insbesondere gegen den gemeinsamen Vorschlag von Argentinien, Benin, Kamerun, den Niederlanden, Norwegen und Österreich, eigens für die Aufgabe des Monitoring eine Institution einzurichten.

Eine dritte Ländergruppe, darunter Deutschland, Frankreich, die USA, Japan und einige Commonwealth-Länder, ist zwar mit einer regelmäßigen Berichterstattung einverstanden, wandte sich allerdings ebenfalls gegen eine Organisation zur Überwachung der Konvention.

Damit die Verhandlungen über die Konvention Ende Juli planmäßig weitergehen können, ist zu dieser Frage nun eine informelle nicht-öffentlich tagende Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Im Dezember soll die Konvention unterschriftsreif sein. Ich kann Ihnen daher als Abgeordneter zum Stand der Ratifizierung der UN-Konvention und der Antikorruptionskonvention des Europarates leider keine Auskünfte erteilen. Ich bitte um Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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