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Olav Gutting
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Frage von Holger S. •

Frage an Olav Gutting von Holger S. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Guten Abend Herr Gutting,

mir fällt immer häufiger auf, dass zwangsgebührenfinanzierte Sendungen des ÖRR in Streaming-Portalen vermarktet werden. Diese müssten doch, wie übrigens Werbeeinnahmen ebenfalls, komplett zur Reduktion der Zwangsgebühren führen bzw. in einer Art Rechenschaftsbericht aufgeführt sein. Wie ist Ihre Auffassung hierzu bzw. wie ist die Rechtslage ?

Danke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Spengler,

vielen Dank für Ihre Mail vom 17. Februar dieses Jahres.

Sie haben völlig Recht: Ohne Werbeeinnahmen und kommerzielle Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen wäre der Rundfunkbeitrag (noch) höher. Zu den ARD-Finanzen bspw. finden Sie Zahlen unter diesem Link: https://www.ard.de/die-ard/#/die-ard/wie-wir-funktionieren/Finanzen-der-ARD-Einnahmen-und-Ausgaben-100

Die kommerziellen Tätigkeiten der ÖR sind in § 40 des Medienstaatsvertrags der Länder geregelt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Olav Gutting
Mitglied des Deutschen Bundestages
Rechtsanwalt

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