Frage an Olav Gutting von Holger S. bezüglich Wirtschaft
Guten Morgen Herr Gutting,
das "Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patenrecht" führt nach Expertenansichten (i.e. Prof. Römermann Berlin) faktisch zur Enteignung von Vermietern von Gewerbeimmobilien.
Wie haben Sie abgestimmt und wie ist Ihre Ansicht hierzu ? Danke.
Sehr geehrter Herr Spengler,
vielen Dank für Ihre Mail über das Portal abgeordnetenwatch vom 4. dieses Monats.
Eine Enteignung ist hier weit und breit nicht zu erkennen. Wir haben zur Risikoverteilung bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen während der Corona-Pandemie intensiv diskutiert. Besonders Gewerbetreibende müssen im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie harte Einschnitte hinnehmen. Restaurants oder Hotels dürfen keine Gäste mehr bewirten, Clubs ihre Türen nicht zum Tanz öffnen, die Anzahl von Kunden im Einzelhandel ist, wenn überhaupt möglich, limitiert.
Das bedeutet für viele Unternehmen massive Einnahmeausfälle, während ihre Fixkosten wie Miete oder Pacht weiterlaufen. Trotz zahlreicher staatlicher Hilfsmaßnahmen sind viele in arger wirtschaftlicher Not. Es ist unsere Pflicht, ihnen den Rücken zu stärken und Rechtssicherheit zu geben. Das Gesetzt stellt klar, dass staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Grundlagen des Vertrages darstellen können, wenn sie die Nutzbarkeit der angemieteten Räume erheblich beeinträchtigen. Davon geht das Gesetz nun im Grundsatz aus. Als Union war uns wichtig, dass wir nicht in die zwischen den Parteien vertraglich vereinbarte Risikoverteilung eingreifen und auch nicht einen Vertragsnehmer einseitig bevorzugen. Insofern kommt es nach wie vor immer auf den Einzelfall an. Mit dieser Klarstellung haben Gewerbemieter eine bessere Verhandlungsposition, das macht den Weg frei für individuelle Verhandlungslösungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Olav Gutting
Mitglied des Deutschen Bundestages
Rechtsanwalt