Frage an Olav Gutting von Franz D. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Gutting,
obwohl nicht zuständig, hat das Ministerium unter Jens Spahn eine Schutzmaskenbestellung vorgenommen.(siehe Artikel unter https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2020/08/schutzmasken-beschaffung-mueller-wrede-vertritt-ministerium-im-streit-um-beratervertrag-von-ey ) Laut diesem Artikel wurde ein Beratungsauftrag hierzu im Wert von 9,5 Mio Euro an EY (Ernst & Young) vergeben.
Über die Notwendigkeit einer öffentlichen Ausschreibung ist laut dem genannten Artikel jetzt ein Rechtsstreit entstanden, hierbei wird das Ministerium von der Kanzlei Müller-Wrede vertreten.
Hinter diesem Streit steckt laut genanntem Artikel ein noch viel größerer Streit : "Das Gesundheitsministerium wird nämlich von fast 50 Lieferanten und Herstellern von Schutzmasken verklagt. Sie fordern am Landgericht Bonn ausstehende Zahlungen im Gesamtwert von rund 400 Millionen Euro ein."
Kann es sein, dass sich das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn in Dinge einmischt, die nicht in ihrem Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich liegen und bei einem Misslingen dann damit nichts mehr zu tun haben will?
Wer trägt die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten, die das Gesundheitsministerium übernehmen muss und wie hoch können diese schlimmstenfalls werden?
Haftet der Minister persönlich für Schäden, die nachweislich aufgrund fehlerhafter Anweisungen seinerseits entstanden sind und wird den Wählern in den Fernsehnachrichten (z.B. in der Heute-Sendung) mitgeteilt, welche Prozesse das Gesundheitsministerium unter seiner Leitung momentan führt und in Zukunft führen will, unter Angabe der geplanten Kosten?
Können Sie verstehen, dass sich viele Bürger mittlerweile mehr als wundern, wie Politiker ihr Geld (Steuergelder) regelrecht "verschenken" (versenken)?
Was verstehen Sie als Politiker unter einem "Prozesshansl" und, aus eigenem Verschulden Konsequenzen zu ziehen?
Ich hoffe Sie beantworten mir und Millionen Bürgern meine Fragen, nachlesbar in diesem Medium!
Hochachtungsvoll
Franz
Sehr geehrter Herr D.,
bei der Schutzmaskenbestellung musste sehr schnell eine große Menge beschafft werden. Das Gesundheitsministerium ist kein Einkaufsprofi und hat sich deshalb externer Berater bedient. Wenn Lieferanten dann „Schrott“ liefern, ist dies eine Sache für die Justiz. Gerichte müssen hierüber entscheiden, ob die streitgegenständlichen Lieferungen bezahlt werden müssen oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Olav Gutting