Frage an Olav Gutting von Stefan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gutting,
wieso steht im Personalausweis unter: Staatsangehörigkeit, bei Deutschen Staatsbürgern "Deutsch", statt "Bundesrepublik Deutschland" Es wird nach dem Staat gefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schramm
Sehr geehrter Herr Schramm,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. dieses Monats.
Zu der Thematik darf ich wie folgt antworten:
Die Angabe "deutsch" im Personalausweis bezieht sich auf den etwas veralteten Begriff des "Staatsvolkes".
Der Begriff "Staatsvolk" ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Allerdings setzt das Bundesverfassungsgericht den Begriff "Deutsches Volk" mit dem Begriff "Staatsvolk" rechtlich gleich.
Zum "Staatsvolk" zählt laut Bundesverfassungsgericht zuallererst der bzw. die "deutsche(n) Staatsangehörige(n)". Damit dürfte die Verwendung des Begriffes "deutsch" auf die Personalausweisfrage nach der Staatsangehörigkeit zutreffend sein. Das Staatvolk ist auch gemeint, wenn bei Gerichtsurteilen in Deutschland die Eingangsformel "Im Namen des Volkes" gesprochen wird.
In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Auskunft ein wenig gedient zu haben, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Markus Hammes, Mitarbeiter)