Frage an Olav Gutting von sascha z. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gutting,
zur Zeit läuft (mal wieder) eine Abmahnwelle, betroffen sind diesmal Buchhändler (private wie gewerbliche, auffälliger weise aber durchweg sogenannte "kleine") die ihre Bücher im Internet anbieten.
Unabhängig davon dass tatsächlich ein Rechtsverstoß auf Seiten der Abgemahnten Personen vorliegt (es geht um Bücher die NOCH (aber im Januar 2008 nicht mehr) auf dem Index für Jugendgefährdende Schriften stehen, also erst ab 18 gekauft werden dürfen aber nicht verboten sind (meist um Literatur mit leicht erotischem Touch) stelle ich mir die Frage: Wie kann man sich wirksam gegen solche Abmahnungen schützen. Konkret: Kann denn Seitens der Politik nichts getan werden dass hier nicht ein Riegen vorgeschoben werden kann.
Im konkreten Fall sind vornehmlich "kleine Leute" betroffen die weder Geld noch Zeit haben, Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die zweite Frage betrifft die Liste der Indizierten Medien. Ich kann nicht verstehen warum diese nicht öffentlich ist. Das würde einen Selbstschutz, um nicht vor Unwissenheit einen Fehler zu begehen, erheblich erleichtern. Die Frage also: Worin liegt es begründet dass die Liste nicht öffentlich ist oder gibt es Möglichkeiten seitens der Politik, daran etwas zu ändern?
Mit freundlichen Grüßen
SZ
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
mit Dank bestätige ich den Eingang Ihrer Mail, in der Sie vor allem die gängigen Abmahnpraktiken kritisieren. Sofern es um seriöse Abmahnungen geht, brauchen wir nicht weiter diskutieren. Die erfolgen zu Recht und sind im Sinne der Kundeninteressen. Es hat sich aber schon seit langem eine sog. Abmahnpraxis etabliert, der es um nichts anderes als um reine Abzocke geht.
Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem der Abmahnungsmißbrauch begrenzt und gedeckelt werden soll. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will mit der Deckelung der Abmahngebühr auf 50 Euro hauptsächlich abgemahnte Privatpersonen und Kleinstunternehmer, die meist bei eBay Urheberrechtsverstöße begehen und daraufhin abgemahnt werden, schützen. Hier kann und sollte man aber noch restriktivere Maßnahmen erlassen.
Was die Indexierung von Schriften und Medienerzeugnissen angeht, so ist deren Behandlung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien unterschiedlich. Teilweise kann man in die Indexlisten Einblick nehmen, teilweise sind sie nicht öffentlich. Das hat durchaus seinen guten Grund, denn es soll verhindert werden, daß mit der Veröffentlichung die öffentli-che Neugier geweckt und damit das Gegenteil dessen bewirkt wird, was mit der Indexierung eines Titels beabsichtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Jochen Hilliges, wiss. Mitarbeiter bei MdB Olav Gutting)