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Olav Gutting
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Frage von Elke A. •

Frage an Olav Gutting von Elke A. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gutting,

heute habe ich die Nachricht erhalten, dass der Finanzausschuss den Bundesrat (Sitzung 29.11.) auffordert, in der Sache Angehörigen-Entlastungsgesetz den Vermittlungsauschuss anzurufen. Der Ausschuss Arbeit/ Soziales, sowie viele Verbände sprechen sich eindeutig für die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetz aus und die betroffenen Bürger hoffen inständig auf seine Verabschiedung, so dass es ab dem 01.01.2020 in Kraft treten kann. Außerdem ist es ein Teil der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Ich stelle Ihnen zwei BGH Urteile vor:
XII ZR 98/04 30.08.2006 regelt die geschützte Altersvorsorge im aktiven Berufsleben. 5% des letzten Bruttogehaltes dürfen nebst 4% Zinsen multipliziert mit der Anzahl der Berufsjahre angespart werden. Kein Zugriff des Sozialamtes möglich.
XII ZR 150/10 21.11.2012 regelt die Altersvorsorge im Ruhestand/Rente. Hier besteht die Auffassung, dass das vom Unterhaltspflichtigen für die Altersvorsorge angesparte Kapital im Rentenalter unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung bei der Berechnung des Elternunterhaltes in eine fiktive monatliche Rente umgewandelt werden darf. Das angesparte Vorsorgevermögen ist nicht mehr in vollem Umfange geschützt. Jedes Amt hat seine eigenen Schonbeträge - Stadt Karlsruhe 25.000,00 Euro. Aufgrund diesen Urteils wird meine Lebensversicherung (ich bin das Schwiegerkind) in eine fiktive Rente umgewandelt, ebenso das Sparvermögen meines Mannes. Falsche Berechnungen, keine Auskünfte aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage Entscheidungen getroffen werden und vieles mehr zehrt an den Nerven. Ohne anwaltliche Hilfe sind sie verloren. Glauben Sie mir, nach 19 Monaten Streit sind sie physisch und psychisch ziemlich am Ende. Wie wir hoffen alle betroffenen Bürger auf dieses Gesetz.
Geht es dem Finanzausschuss nur um Länder und Kommunen oder um die betroffenen Bürger dieses Landes?
Scheitert es an den Finanzen?

Freundliche Grüße an den Abgeordneten aus Bruchsal
E. A.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift an www.abgeordnetenwatchde , in dem sie mich in Kenntnis setzen, dass der Finanzausschuss den Bundesrat auffordert, zum Angehörigen-Entlastungsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Der Entwurf des Gesetzes der Bundesregierung zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) ist im Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen worden. Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben mit Unterstützung der Grünen ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Aufgrund der Geschäftsverteilung ist der Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Bundestages, d.h. in meinem Verantwortungsbereich, nicht beraten worden.

Jedoch ist der Finanzausschuss des Bundesrates im zweiten Durchgang mitberatend und empfiehlt dem Bundesrat, die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:
„Der Bundesrat fordert, durch materielle Änderungen des Gesetzes sicherzustellen, dass sich der Bund zur Kompensation etwaiger die Länder und Kommunen betreffender Mehrbelastungen verpflichtet. In diesem Zusammenhang ist eine gesetzliche Verankerung zur Kostenevaluation vorzusehen, die auf Verlangen des Bundes oder der Länder durchzuführen ist.“

Der Finanzausschuss des Bundesrates geriert sich, das ist auch seine Funktion, als der Hüter der Finanzen der Länder und Kommunen und deshalb sieht er sich in der Pflicht, diese Empfehlung abzugeben. Bei den abschließenden Beratungen im Plenum des Bundesrates am morgigen Freitag können die Ländervertreter jedoch frei entscheiden, ob sie der Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrates folgen werden. Derzeit ist keine Tendenz ersichtlich.

Gerne werde ich Sie über die Entscheidung informieren; dazu erbitte ich Ihre Kontaktdaten über olav.gutting@bundestag.de . Falls Sie im Vorfeld der Entscheidung die Verantwortlichen im Bundesrat noch einmal sensibilisieren möchten, empfehle ich Ihnen, der Finanzministerin des Landes Baden-Württemberg, Frau Edith Sitzmann, Ihre Situation darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Olav Gutting

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