Frage an Olav Gutting von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Gutting,
mich würde interessieren wie sie zur geplanten Urheberrechtsrichtlinie der EU stehen.
Im speziellen wie sie zu den lizenzpflichtigen Urheberrechtsbeiträgen sowie der geplanten Schutzdauer derselben stehen.
Von meiner Seite kann ich sie nur bitten diesen Aspekt nochmals genauer zu hinterfragen da nach meiner Ansicht diese Richtlinie das Ende des offenen und freien Internets einleiten würde. Dieses hat bisher wenigstens in Teilen funktioniert.
mfg F. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. Februar 2019 bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie der EU.
17 Jahre nach der letzten Reform des EU-Urheberrechts war eine Anpassung an die digitalen Neuerungen geboten. Dabei ist es Ziel der Neuregelung, die Regeln des geistigen Eigentums an die heutige technische Entwicklung anzupassen. Zudem soll die Reform einen hinreichenden Ausgleich der Interessen von Urhebern, Nutzern und Plattformbetreibern sicherstellen.
Im Rahmen der Richtlinienreform sollen, wie Sie bereits angesprochen haben, bestimmte Urheberrechtsbeiträge lizenzpflichtig werden. Besonders betroffen ist hierbei die Nutzung von Presseerzeugnissen. In der Union ist dieses Vorhaben ebenfalls nicht unumstritten. Fakt ist aber: Auch durch das europäische Leistungsschutzrecht wird keine „Link-Steuer“ eingeführt. Die Nutzung von Hyperlinks bleibt nach dem neuen Leistungsschutzrecht kostenfrei, denn diese ist in Art. 11 ausgenommen. Dies gilt ebenso für die private und nicht kommerzielle Nutzung von Presseerzeugnissen sowie für sogenannte „Snippets“, also einzelne Worte und sehr kurze Ausschnitte aus Presseerzeugnissen.
Das bedeutet: Auch in Zukunft können Zitate, einzelne Worte oder kurze Passagen lizenzfrei verwendet werden. Diese sollen von der Regelung ausgenommen sein. Für andere, längere Texte können Presseverlage und Plattformbetreiber künftig miteinander aushandeln, zu welchen Konditionen welche Textteile veröffentlicht werden dürfen.
Aufgrund dessen bin ich davon überzeugt, dass dem angestrebten Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Akteuren der Internetnutzung nun im Rahmen der getroffenen Regelung zu lizenzpflichtigen Urheberrechtsbeiträgen hinreichend Rechnung getragen wird.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe für weitere Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Olav Gutting
Mitglied des Deutschen Bundestages