Frage an Olav Gutting von Mahmut C. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gutting,
Ich schätze Sie als einen ehrlichen, weltoffenen und hilfsbereiten Menschen ein. Das haben Sie auch damals in Schwetzingen und auch zu Besuch des jährlichen Kirmesbesuchs in der Schwetzinger Moschee sehr oft bewiesen. Erst einmal ein Dankeschön hierzu.
Meine Frage richtet sich zum Kinderkrankengeld. Ich und meine Frau sind berufstätig. Wir haben zwei kleiner Kinder. Wie so oft im Winter werden die kleinen öfter krank. Das bedeutet wenn wir uns beim AG wegen den Kindern krank melden erhalten wir unser Gehalt für diese Zeit von ich glaube 90% des von der Krankenkasse. Dies dauert manchmal länger als 6 Wochen. Das sind 6 Wochen wo eben kein Geld zur Verfügung steht. Bei 5 AT ist das manchmal nicht wenig. Hintergrund ist hier ein längerer und sich verzögernder Schriftwechsel zwischen AG und KK. Gibt es von Ihnen oder Ihrer Partei hierzu Verbesserungspläne wie man hier in Zeiten des smarten Lebens dies beschleunigen kann?? Ich glaube ich spreche hier auch für viele Freunde und Bekannte in unserem Umkreis.
über eine Antwort freue ich mich jetzt schon und verbleibe mit Freundlichen Grüßen aus Plankstadt.
Mahmut Can
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für die Anfrage.
Gemäß § 45 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben (…). Dabei besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage.
Nach Aussage von Krankenversicherungsunternehmen überweisen diese das Kinderkrankengeld, sobald die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt. In der Regel erfolgt die Übermittlung der Verdienstbescheinigung automatisch mit Abrechnung des Monats, in dem das Kind krank war. Dauert die Krankheit über einen Monatswechsel (z. B. 30.01.20XX – 02.02.20XX) an, benötigen wir für jeden Monat eine Verdienstbescheinigung. Dadurch könnte sich die zweite Auszahlung verzögern.
Weitere Informationen können unter anderem in dem gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen entnommen werden: https://www.aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/Rundschreiben/2017/Gemeinsames_Rundschreiben_Kinderkrankengeld-20171206.pdf (Siehe unter anderem Seite 51-54)
Zusammenfassungen finden Sie hier:
https://www.barmer.de/leistungen-beratung/leistungen/leistungen-a-z/kinderkrankengeld-10264
https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/krankengeld-wie-und-wann-bekomme-ich-es-11/
Leider kann ich auf der Grundlage der Informationen keine Einzelfallentscheidung vornehmen. Ich würde aber dringend empfehlen, in dem vorliegenden Fall direkt Kontakt mit der Krankenkasse und/oder mit dem Arbeitgeber aufzunehmen. Gegebenenfalls gibt der Arbeitgeber die Meldung der ausgefallenen Arbeitsentgelte nicht pünktlich an die Krankenkassen weiter. Möglicherweise gibt es aber auch Verzögerungen bei der Krankenkasse. Dann gilt es, den Fall bei der Aufsicht zu melden:
Für bundesweit tätige Krankenkassen ist das das Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
www.bundesversicherungsamt.de
Die Krankenkassen, deren Zuständigkeit sich nicht über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt, unterliegen regelmäßig der Landesaufsicht. Eine Übersicht mit den Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wahl-und-wechsel-der-krankenkasse/aufsichtsbehoerden-der-krankenkassen.html
Ich hoffe hier auf eine zügige Lösung des Problems. Bei dem Bürger ist ein Zustand eingetreten, der verhindert werden muss (6 Wochen ohne Gehalt, wenn wir die E-Mail richtig verstehen). Wenn Ihnen das Problem der verzögerten Auszahlung bekannt werden sollte und die Verzögerung bei der Krankenkasse liegt, können Sie mich gerne noch einmal kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Olav Gutting