Frage von Sven R. • 27.12.2006
Frage an Olav Gutting von Sven R. bezüglich Recht
Hallo Olaf Gutting.
Ich habe 2004 mehrere Bußgeldverfahren wegen "Falsch-Parkens" in meinem Anwohnerbereich bekommen. Die Verfahren mit meinen schriftlichen Einsprüchen wurden vom Amtsgericht im Jan. 2005 eingestellt. Die Verfahren (selbe "Anspruchsgrundlage") gegen die ich mündlich beim Ordnungsamt Einspruch erhob, werden nun trotz ausführlichem Schriftverkehr zwangsvollstreckt (rd. 616,- EUR). Begründung: Ich hätte jedesmal einzeln schriftlich widersprechen müßen...! Dies entspricht absolut nicht meinem Rechtsverständnis. Wie beurteilen Sie dieses bürokratische Fehlverhalten aus Ihrer Sicht? Bitte antworten Sie schnell, da bereits Erzwingungshaftbefehl vorliegt!
MfG
S. R.
Antwort ausstehend von Olav Gutting CDU