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Olav Gutting
CDU
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Frage von Tobias S. •

Frage an Olav Gutting von Tobias S.

Sehr geehrter Herr Gutting,

ich komme aus Ihrem Wahlkreis und wohne in Bad Schönborn. Aktuell verfolge ich die Diskussion um die gesetzliche Regelung von Fracking. Ich möchte von Ihnen wissen ob Sie für oder gegen ein generelles Verbot von Fracking sind. Weil die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung für ein generelles Verbot ist, erwarte auch ich von Ihnen dass Sie für ein generelles Verbot stimmen werden. Ich werde Ihre Abstimmung verfolgen und in Ihrem Wahlkreis publik machen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schweinfurth,

mit Dank bestätige ich den Eingang Ihrer Eingabe vom 16.6.2015 zum Thema „Fracking“.

Darauf darf ich wie folgt antworten:
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das sog. Fracking gesetzlich zu regeln. Bisher gab es nämlich diesbezüglich noch keine gesetzlichen Regulierungen. Die Bundesregierung hat dazu jetzt ein ausgewogenes Gesetzespaket vorgelegt, das Mitte vergangenen Monats im Kabinett verabschiedet wurde. Inzwischen hat die 1. Lesung zu dieser Thematik im Bundestag stattgefunden und der Gesetzentwurf wird nun in den zuständigen Fraktions- und Parlamentsgremien beraten.
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) enthält zahlreiche wasser- und naturschutzrechtliche Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie. Darüber hinaus nimmt er auch auf eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen Bezug.
Auf den wichtigsten Aspekt bei dieser Gesetzesinitiative, gilt es, mit allem Nachdruck hinzuweisen: Alle Regelungen folgen dem obersten Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität!

Die Vorschläge sind bereits vor der Verabschiedung im Kabinett intensiv diskutiert worden: in der Bundesregierung, in der Bevölkerung und in den Regierungsfraktionen. Diese Debatte begrüße ich sehr. Sie zeigt, wie ernst wir alle die Besorgnis nehmen, mit Bürgerinnen und Bürgern das Thema Fracking intensiv zu diskutieren. Sie zeigt aber auch, wie wichtig es ist, dass wir endlich einen strikten und klaren Rechtsrahmen verabschieden. Denn nur zur Erinnerung: Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist unkonventionelles genauso wie konventionelles Fracking grundsätzlich erlaubt.
Wenn Genehmigungsanträge gestellt werden, besteht derzeit die Gefahr, dass Unternehmen diese im Klagewege durchsetzen können. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Fracking-Vorgängen bestenfalls lückenhaft. Und nach der gegenwärtigen Rechtslage ist Fracking in Natur- oder Wasserschutzgebieten nicht durchgehend verboten, und es gibt auch keine klaren und einheitlichen Vorgaben, was mit den Flüssigkeiten zu geschehen hat, die durch das Fracking an die Oberfläche gelangen. Das sollten wir uns bei der weiteren politischen Debatte immer vor Augen fuhren, und das müssen wir nun dringend ändern.
Mit diesem Gesetzentwurf wird keineswegs – wie häufig behauptet wird – den Interessen der Energieversorger im Hinblick auf das Fracking-Verfahren Tür und Tor geöffnet. Im Gegenteil.
Daher sehe ich mich, der ich kein Befürworter dieser neuen Technik bin, durchaus in der Lage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, sofern im laufenden Beratungsverfahren keine Lockerung der vorgesehenen Restriktionen erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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