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Olav Gutting
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Frage von Beate M. •

Frage an Olav Gutting von Beate M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gutting,
ich komme aus Ihrem Wahlkreis und wohne in Schwetzingen. Aktuell verfolge ich die Diskussion um die gesetzliche Regelung von Fracking. Ich möchte
von Ihnen wissen ob Sie für oder gegen ein generelles Verbot von Fracking sind. Weil die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung für ein generelles Verbot ist, erwarte auch ich von Ihnen dass Sie für ein generelles Verbot stimmen werden. Ich werde Ihre Abstimmung verfolgen und in Ihrem Wahlkreis publik machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Beate Marchewicz

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Marchewicz,

mit Dank bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens zum Thema "Fracking". Ich habe leider erst jetzt über eine Mitarbeiterin meines Berliner Büros von Ihrer Eingabe erfahren, Hierfür bitte ich um Ihre freundliche Nachsicht.

Lassen Sie mich auf Ihre Eingabe wie folgt antworten:
Ich bin seit eh und je kein Befürworter des sog. Frackingverfahrens gewesen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieses Verfahren mit Gefahren für Mensch und Natur verbunden sein kann. Allerdings bleibt festzuhalten, dass wir uns bisher - was diese Technologie betrifft - in einem gesetzlosen Raum befunden haben. Jeder Investor hätte vor diesem Hintergrund die Möglichkeit besessen, einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung der Anwendung dieser Technologie zu stellen. Bislang war sowohl das konventionelle Fracking aus Sandstein als auch das unkonventionelle Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflöz-gestein in Deutschland grundsätzlich zulässig! Diese Situation wird in der öffentlichen Darstellung leider oft verschwiegen. Spezifische Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit gab es kaum. Bei dem verabschiedeten Gesetzentwurf ging es also nicht darum, Fracking zu ermöglichen, sondern es ging darum, das seit Jahrzehnten in Deutschland angewandte konventionelle Fracking im Interesse des Schutzes von Umwelt und Gesundheit zu begrenzen. Uns allen war an einer deutlichen Verschärfung des Rechtsrahmens gelegen. Dies war auch unbedingt erforderlich - denn zuvor war für die Genehmigung von Fracking-Bohrungen nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Dem wurde mit dem Gesetz ein Riegel vorgeschoben, die Gesetzeslücke wurde also geschlossen.
Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich Ihnen mitteile, dass es damals in den Koalitionsfraktionen zahlreiche Abgeordnete gab, die sich mit der Fracking-Technologie überhaupt nicht anfreunden konnten. Das hatte - wie Sie sicherlich wissen - dazu geführt, dass der von den SPD-Ministern Gabriel und Hendricks eingebrachte und vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf erhebliche Kritik von zahlreichen Bürgerinitiativen, aber auch aus den Koalitionsfraktionen erfahren hatte und demzufolge zunächst einmal auf Eis gelegt worden war.
In den zuständigen Gremien der Regierungsfraktionen wurde daraufhin intensiv darum gerungen, erhebliche Verschärfungen in den Gesetzentwurf einzuarbeiten. Es ist weitestgehend der Unionsfraktion zu verdanken, dass die konventionelle Förderung mit weiteren Verschärfungen versehen und die unkonventionelle Förderung sogar verboten wurde. Eine solch weitgehende Restriktion hätte man sich seinerzeit kaum vorstellen können.
Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeinigt, folgende Regelungen durchzusetzen:
1. Grundsätzlich ist unkonventionelles Fracking verboten.
2. Bundesweit sollen bis zu vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen unkonventionellen Frackings möglich werden.
Diese Probebohrungen dürfen jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen erfolgen.

Aus heutiger Sicht ist festzustellen: in Deutschland wird es nach einer Umfrage unter den 16 Bundesländern keine Probebohrungen für die Schiefergas-Förderung nach der Fracking-Methode geben. Keines der Länder will die Möglichkeit nutzen, zu Forschungszwecken diese unkonventionelle Fördermethode anzuwenden.

Das Mitte 2016 von der Bundesregierung beschlossene Fracking-Gesetzespaket ist am letzten Samstag, dem 11. Februar, in Kraft trat getreten, ohne dass die Massenmedien darüber groß ein Wort verloren haben.
Eine letzte Bemerkung: Ihnen dürfte der Artikel 38 des Grundgesetzes nicht unbekannt sein, in dem es heißt: die Abgeordneten des Bundestages sind "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Punktum. Das gebietet auch meine Verantwortung gegenüber den Menschen im Wahlkreis Bruchsal-Schwetzingen.

Mit freundlichen Grüßen
Olav Gutting

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