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Olav Gutting
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Frage von Karsten G. •

Frage an Olav Gutting von Karsten G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gutting,

soeben führten Sie in Ihrer Antwort auf eine Kurzintervention im Deutschen Bundestag aus, dass durch die geplante Kindergelderhöhung und Erhöhung des Kinderfreibetrages vor allem die alleinerziehenden Mütter und Väter einen finanziellen Vorteil erhalten würden.

Darf ich daraus schließen, dass Sie bei der geplanten Kindergelderhöhung gleichzeitig dafür sorgen wollen, dass dieses Mal keine Anrechnung auf den Bezug von ALG-II-Leistungen erfolgen soll?

Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass ein großer Teil alleinerziehender Mütter und Väter ALG II bzw. zumindest ergänzendes ALG II erhalten. Sicherlich ist Ihnen ebenso bekannt, dass das Kindergeld in voller Höhe auf den Bezug von ALG II angerechnet wird. Daraus können auch Sie sicherlich schließen, dass eine Kindergeld-Erhöhung bei Beziehern von ALG II, also bei sehr vielen Alleinerziehenden, eben NICHT ankommt. Gleiches gilt für eine Erhöhung des Kinderfreibetrages.

Darf ich also aus Ihrer Rede schließen, dass Sie die Anrechnung auf die Kindergelderhöhung nicht durchführen wollen? Oder darf ich daraus schließen, dass Sie im Bundestag lediglich eine Halbwahrheit von sich gegeben haben?

MfG

Karsten Gätcke

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Sehr geehrte Herr Gätcke,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte Ihnen darauf wie folgt antworten:

Ich gehe davon aus, dass es bei den bisher geltenden Anrechnungsregelungen im Bezug auf Kindergeld und SGB II - Leistungen - welche im Übrigen auch vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11. März 2010 (1 BvR 3163/09) - für verfassungsgemäß erachtet wurden - bleibt.

Für meinen Wahlkreis Bruchsal-Schwetzingen kann ich Ihre Aussage, dass alleinerziehende Mütter oder Väter zum großen Teil zumindest ergänzende SGB II-Leistungen erhalten, nicht bestätigen. In den letzten vier Jahren ist es zudem gelungen, über eine Viertelmillion Kinder aus dem Hartz IV Bezug herauszuholen.

SGB II-Leistungen sichern das gesetzliche Existenzminimum. Danach ist es logisch, dass die Höhe des Kindergeldes hier zu berücksichtigen ist.

Ich behaupte keine Halbwahrheiten. Bei der von Ihnen angesprochenen Debatte ging es auch nicht um Sozialleistungen und deren Ausgestaltung, sondern um die steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht, für die ich mich in der Union bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gemeinsam mit 12 weiteren Abgeordneten unserer Fraktion stark gemacht habe.

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting

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