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Olav Gutting
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Frage von Christian R. •

Frage an Olav Gutting von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gutting,

gemäß dem Konzernbericht der Wirsol Solar AG, deren Aufsichtsratsvorsitzender Sie sind, wurden im Geschäftsjahr 2010 eine Gesamtvergütung von 30.000 Euro an die drei Aufsichtsratsmitglieder bezahlt.

Ich nehme an, dass dieser Betrag in gleichen Teilen an die Aufsichtsratsmitglieder bezahlt wurde, ggf. ein erhöhrter Betrag an den Vorsitzenden.
Dies wären für das Geschäftsjahr 2010 also mindestens 10.000 Euro für Sie.

Müssten Sie diese Vergütung gemäß den Verhaltensregeln des Bundestags nicht unter Ihren Nebentätigkeiten aufführen?

Und auch für die Jahre 2009 und 2011?

Haben Sie weitere Einkünfte aus Ihren Nebentätigkeiten, die angezeigt werden müssten?

Vielen Dank
Christian Ross

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ross,

Sie dürfen davon ausgehen, dass meine Berufstätigkeiten (Nebentätigkeiten) dem Präsidenten des Deutschen Bundestages ordnungsgemäß gemeldet sind. Einkünfte werden dann veröffentlicht, wenn sie im Kalenderjahr den Betrag von Euro 10.000 übersteigen.

Mit freundlichen Grüßen
Olav Gutting

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