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Olav Gutting
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Frage von Volker R. •

Frage an Olav Gutting von Volker R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gutting,

ich bin sehr verwundert, dass am Freitag im Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens verabschiedet wurde.

Besonders der Umgang mit der Weitergabe von Daten aus den Melderegistern ist für einen mündigen Bürger nicht nachvollziehbar.

Im Gegensatz zum Gesetzesentwurf vom September 2011, laut diesem man als Bürger der Datenweitergabe an Dritte explizit zustimmen musste, wird die Weitergabe der Daten nun zum Standard - es sei denn, man widerspricht ausdrücklich.

Am ärgerlichsten ist jedoch der Zusatz unter n)-cc) "Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“

Für eine Auskunft beim Melderegister benötige ich doch sowieso vorhandene Daten. Ich kann mich also auch durch einen Widerspruch nicht gegen die Weitergabe meiner Daten zur Wehr setzen.

Da muss doch die Frage erlaubt sein, warum so ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, welches die Rechte der Bundesbürger erheblich schwächt.

Politiker (egal welcher Parteien) sollten immer das Wohl der Bürger vor Augen haben und nicht die Spendenhöhe der Lobbyisten (dieser Vergleich drängt sich in diesem Fall leider auf).

Mit der Bitte um Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen aus der Heimat.

Volker Reinecker

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reinecker,

für Ihre Anfrage vom 3. Juli 2012 zum Thema „Meldegesetz“, die Sie über das Portal Abgeordnetenwatch an mich gerichtet haben, danke ich.

Ich habe mich auch gewundert, als ich erfahren habe, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf, was die Mitwirkung des Bürgers bei der Weitergabe von Meldedaten angeht, eine solche Wende erfahren hat. Als Mitglied im Finanzausschuss habe ich - wie die meisten anderen Parlamentskollegen - von den Beratungen im Innenausschuss über das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens keine Informationen erhalten.

Der Grad der öffentlichen Empörung erscheint mir allerdings ein wenig übertrieben. Es gilt doch zunächst festzustellen, dass die Materie auf Bundesebene in der Vergangenheit nur durch ein Rahmengesetz geregelt war. Die konkreten Einzelheiten wurden jeweils durch die entsprechenden Meldegesetze der Bundesländer geregelt. Diese Gesetze sind unterschiedlich. Manche Länder hatten sich schon auf eine stärkere Kontrolle hinsichtlich der Weitergabe der Daten verständigt, andere Bundesländer hatten hingegen überhaupt keine weiteren restriktiven Regelungen erlassen. So gesehen würde der augenblickliche Gesetzentwurf der Koalition für manche Bundesländer, was die Kontrolle der Bürger über ihre eigenen Daten angeht, sogar einen Fortschritt bedeuten. Es würde sich in der Tat um eine Verbesserung gegenüber der augenblicklich geltenden Rechtslage handeln.

Aber ich habe überhaupt kein inhaltliches Problem mit Ihrer Kritik. Ich stimme Ihnen ohne Wenn und Aber zu, wenn Sie den ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2011 für die bessere Gesetzesalternative halten.

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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