Frage an Olav Gutting von Tobias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gutting
Der CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, Thomas Strobl, hat in einem Interview kurz nach Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes gefordert, dies auch auf Webseiten mit sog. Killerspielen auszuweiten. Wie sehen Sie diesen Vorschlag vor dem Hintergrund der bestehenden Jugendschutzgesetzgebung und des grundgesetzlichen Zensurverbotes? Die Haltung der CDU/CSU zu Fragen des Umgangs mit den neuen Medien wird für mich, da ich mit PC und Internet täglich arbeite und diese auch in meiner Freizeit nutze, einen nicht unerheblichen Einfluss bei meiner Wahlentscheidung anlässlich der anstehenden Bundestagswahl bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Müller

Sehr geehrter Herr Müller,
im Gesetzgebungsverfahren wurde immer wieder ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es hier ausschließlich um die Sperrung von Seiten mit Kinderpornografie geht. Das ist so beschlossen und dabei bleibt es. Eine Ausweitung auf sogenannte Killerspiele ist nicht beabsichtigt und wird in meiner Fraktion auch nicht gefordert. Zu Herrn Strobels Privatmeinung müssen Sie diesen selbst befragen.
Beste Grüße
Olav Gutting