Frage an Olav Gutting von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Olaf Gutting
Wie nehmen SIe zum Verbot von Paintball in der Öffentlichkeit Stellung? Bedauerlicherweise vermisse ich in der Argumentation die soziologische/wissenschaftliche Grundlage, bzw den Nachweis, dass Paintball tatsächlich reale Gewalt fördert bzw. sogar zu Amokläufen führt.
Die Arbeit von Steinmetz (2000)* ist ihnen sicherlich bekannt, in dem ein derartiger Zusammenhang weitgehend ausgeschlossen wird. Ich möchte sie also fragen, ob sie neuere, belastbare und publizierte Studien vorliegen haben, in denen der Zusammenhang zwischen realer Gewalt und gewaltaffinen Spielen, speziell Paintball, untersucht wurde.
Ich möchte hinzufügen, dass ich es für sehr bedenklich halten würde, wenn eine zugegebenermaßen umstrittene Freizeitbeschäftigung einer kleinen Minderheit aufgrund unzureichend fachlich begründeter Meinung untersagt werden würde. Denn etwas zu verbieten, von dem keine das allgemeine Lebensrisiko übersteigende Gefahr für einzelne und für die Allgemeinheit ausgeht, erscheint mir nicht mit unserer freiheitlichen Grundordnung vereinbar.
mit freundlichem Gruß
J.
Literatur:
Steinmetz, L.: Gutachterliche Stellungnahme zur Gewaltaffinität
der Mitglieder/innen der (deutschen) Paintball-/Gotcha-Szene, 31p Stuttgart 2000
Sehr geehrter Herr Kotzendorfer,
für Ihre Mail vom 10. dieses Monats, in der Sie das geplante Verbot des Paintballsports kritisieren, danke ich Ihnen.
Die für diese Materie zuständigen Innenpolitiker meiner Fraktion haben mir auf entsprechende Nachfrage hin mitgeteilt, dass das geplante Verbot zunächst einmal vom Tisch sei. Zwar gebe es noch keinen offiziellen Beschluss, aber offensichtlich wolle man die rein waffenrechtlichen Verschärfungen noch in der laufenden Legislaturperiode über die parlamentarischen Hürden bringen.
Die ursprünglich vorgesehenen Verbote von Kampfspielen wie Paintball, Gotcha oder Laserdom sollen aber aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen worden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Olav Gutting