Frage an Olaf Wegner von Rainer S. bezüglich Recht
Hallo Herr Wegner,
ist Ihnen bekannt, ob auch eine Vorratsdatenpeicherung bei den Ministern und Abgeordneten des Bundestages und Landesregierungen gemacht wurde? Oder sind diese Personen mal wieder aussen vor? Danke.
Gruß
Rainer Segebarth
Lieber Herr Rainer Segebarth
das ist eine sehr interessante Frage, zu der ich direkt auch keine Antwort hatte.
Es war mir nicht bekannt, ob eine Vorratsdatenpeicherung auch bei Ministern und Abgeordneten des Bundestages und der Landtage durchgeführt wurde oder nicht?
Bei meiner Recherche stellte sich heraus, dass eine Antwort auf Ihre Frage komplexer ist als es auf den ersten Blick scheint.
Zuerst einmal: auch die Verkehrsdaten von Abgeordneten sind im Rahmen der Voratsdatenspeicherung aufgezeichnet worden.
Verkehrsdaten von Abgeordneten unterliegen aber einem eingeschränkten Zugriff der Strafverfolgungsbehörden. Ein Zugriffsverbot gilt dann, wenn die Kontakte unter das Berufsgeheimnis fallen. Das Zugriffsverbot gilt nicht, wenn der Berufsgeheimnisträger selbst im Verdacht steht an einer Straftat beteiligt zu sein.
Doch weiß die Polizei bei der Abfrage von Verbindungs- oder Bewegungsdaten oftmals nicht, ob der Betroffene oder seine Gesprächspartner Berufsgeheimnisträger sind. Das Zugriffsverbot ist also weitgehend wirkungslos.
Außerdem gilt die Zugriffsbeschränkung nur für Zugriffe der Strafverfolger, nicht aber für Nachrichtendienste und präventive Zugriffe.
Liebe Grüße
Olaf Wegner