Frage von Karin P. • 25.12.2007
Antwort von Olaf Steinbiß SPD • 28.12.2007
(...) Ich stimme Ihnen zu, dass bei Vergehen nach der Hundeordnung auch durchgegriffen werden muss und bei den insoweit zuständigen Mitarbeitern nicht die "Refinanzierung" ihrer Tätigkeit im Fordergrund stehen darf. Soweit die von Ihnen erwähnten Schilder schlecht platziert sind, ist dieses dringend abzuändern. (...)