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Frage von Andreas B. •

Frage an Olaf Scholz von Andreas B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Was halten Sie von einem Gesetz zum Schutze des Lebensraumes Grundwasser? Es gibt genügend Belege für eine nachhaltige Landwirtschaft in denen das Grundwasser niemals auch nur ansatzweise einer Gefahr ausgesetzt wird. Anstattdessen, werden hochätzende den Lebensraum Grundwasser tötliche Substanzen einfach weiterhin benutzt, oder sie bekommen eine unverschämt lange Laufzeit. Viele Beschäftigte leiden unter den Bedingungen. Auch einem Gesetz zum Schutze der letzten Urwälder und letzten Urbiotope auch in unserem Raum fehlt es gänzlich. Setzen Sie sich auch dafür ein?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bahr,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Europäische Gemeinschaft hat die „Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen der Wasserpolitik“, kurz EG-Wasserrahmenrichtlinie, im Dezember 2000 in Kraft gesetzt. Hierdurch wurde eine einheitliche Basis für ein Gewässerschutzkonzept geschaffen. Die Mitgliedsstaaten werden in der Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, spätestens bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen Zustand für alle Oberflächengewässer und einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand für das Grundwasser zu erreichen.

Die europäische Richtlinie ist durch Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in den Landeswassergesetzen sowie durch den Erlass von Landesverordnungen umgesetzt worden und im Juni 2002 in Kraft getreten. Jedoch war dem Bund aufgrund der eingeschränkten Zuständigkeit keine umfassende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie möglich. 2007 wurde eine so genannte Tochterrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie, geschaffen. Diese Richtlinie wurde durch die Verordnung zum Schutz des Grundwassers vom 9. November 2010 umgesetzt.

Da die nun verabschiedete Grundwasserverordnung jedoch aus unserer Sicht immer noch Lücken aufweist, werden wir uns weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass die noch fehlenden Punkte wie z.B. das Schwellenwertkonzept ergänzt werden.

Zum Schutz der Urbiotope legte die rot-grüne Bundesregierung im November 2007 ihre Nationale Biodiversitätsstrategie vor. Die Strategie enthält einen Katalog von rund 330 konkreten Zielen und rund 430 Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und setzt das UN-Übereinkommen zur biologischen Vielfalt um.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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