
Asylberechtigte haben in Deutschland die Möglichkeit mit ihrer Familie vereint zu werden. Der Schutz der Familie ist in diesem Fall gewährleistet. Für subsidiär Schutzberechtigte fordern wir eine solche Regelung nicht.
Engels & Kraemer GmbH
Asylberechtigte haben in Deutschland die Möglichkeit mit ihrer Familie vereint zu werden. Der Schutz der Familie ist in diesem Fall gewährleistet. Für subsidiär Schutzberechtigte fordern wir eine solche Regelung nicht.
Die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll aber genau dann erfolgen, wenn diese Gefahren nicht drohen und eine Abschiebung ohne unzumutbare Gefährdung möglich ist.
Zu einer geordneten Migrationspolitik gehören zwangsläufig auch Abschiebungen. Wenn diese zumutbar sind, sollten sie auch konsequent durchgeführt werden.
Im Gegensatz zu einer Hör- und Sprachbehinderung handelt es sich bei sprachlichen Barrieren nicht um eine gesundheitliche Einschränkung. Deshalb wäre eine Gleichsetzung im SGB V nicht sinnvoll.
Es werden bereits jetzt in Asylverfahren psychologische Stellungnahmen berücksichtigt.
Ich kenne die Stadt und die Menschen daher sehr gut und weiß, welche Probleme und Herausforderungen, aber auch Chancen unsere Stadt hat.