Frage an Olaf Duge von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Duge!
Am kommenden Mittwoch berät die Bürgerschaft über die Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. März 2019 „HafenCity – Elbtower – Information über das fortgeschriebene Bebauungs- und Nutzungskonzept“ (Drucksache 22/1751)
Die Bürgerschaft hatte unter anderem verlangt, „dass eine Nutzung entwickelt wird, die in besonderer Weise eine Anziehungskraft des Standorts befördert und dabei von gesamtstädtischer Bedeutung ist.“ Diese Forderung bezog sich vor allem auf den Nachweis der Funktionalität der „öffentlichkeitsbezogenen Nutzung von mehr als 11.000 m² in den untersten Geschossen“ des Elbtowers.
In dem Bebauungs- und Nutzungskonzept des Investors vom 16. Januar 2018 waren unter dem Stichwort „Attraktivität für Besucher“ vier Varianten vorgestellt worden: ein Water Education Center („Das Water-Education-Center ist in Abstimmung mit Beratern und möglichen Betreibern“), ein House of Pop („Für das Haus of Pop liegt eine unterzeichnete Interessenbekundung (letter of intent) vor.“), ein Mobility experience center oder ein eSports Center.
Zweieinhalb Jahre später ist in der Stellungnahme des Senats von keiner der vier Varianten mehr die Rede. Nun heißt es: „Die Flächen sind sehr flexibel nutzbar, zurzeit steht noch nicht fest, ob hier beispielsweise eine museale Nutzung oder eine Nutzung aus dem Edutainmentbereich ihren Platz finden wird.“
Würden Sie zustimmen, dass der Investor hier seine Versprechungen nicht gehalten hat? Falls ja, wollen Sie das durchgehen lassen?
Stimmt es, dass die Flächen für die öffentlichkeitsbezogene Nutzung im Sockelgeschoss reduziert wurden, wie die Immobilienzeitung am 20. Oktober berichtet hat?
https://www.immobilien-zeitung.de/1000074557/elbtower-mehr-bueroflaeche-weniger-fuer-hotels
Stimmt es ferner, dass auf den von der Bürgerschaft verlangten Vorvermietungsnachweis verzichtet werden kann?
Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus alledem?
Beste Grüße
Peter Schönberger
Sehr geehrter Herr Schönberger
Vielen Dank für Ihre Mail. In der Tat sprechen Sie einen Aspekt zur Nutzung der unteren Etagen an, der nach wie vor nicht klar ist. Dies wurde auch noch einmal auf der öffentlichen Sitzung der Kommission für Stadtentwicklung am Montag den 19.11.20 auf Nachfrage bestätigt. Unter anderem deshalb habe ich auch beantragt, dass nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes HafenCity 16 (Elbtower) (hierzu die Pressemitteilung des Senates im Anschluss des meines Textes) der Kommission der Bebauungsplan noch einmal vorgelegt wird. das ist sonst nicht üblich. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 3. November bis zum 3. Dezember 2020. Dazu können sie Kritik, Anregungen, Kommentare abgeben.
Nun zu der Drucksache 22/1715. Diese wurde auf der Bürgerschaftssitzung am 28.10.20 nicht beraten. Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie wurde versucht die Sitzung nicht zu sehr in die Länge zu ziehen. Ich habe auch deshalb eine Überweisung federführend in den Haushaltsausschuss und mitberatend in den Stadtentwicklungsausschuss befördert. Die Überweisung wurde von allen Fraktionen unterstützt. Ich meine auch, dass die Beratung in den Fachausschüssen richtig aufgehoben ist, um dort intensiv die Antworten des Senates zu besprechen. Die Vorsitzenden der Fachausschüsse werden nun die Drucksache auf eine der nächsten Ausschusssitzungen setzen. Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage ist ein Termin kaum vorherzusagen.
Allerdings wird sich die Kommission für Stadtentwicklung voraussichtlich am 18.01.2021 erneut mit dem Elbtower befassen, wenn denn die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung vorliegen. Die Sitzungen sowohl des Stadtentwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses als auch der Kommission für Stadtentwicklung sind grundsätzlich öffentlich.
Ich hoffe Ihnen hiermit zumindest zunächst einmal erläutert zu haben, dass wir – uns auch mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zum Elbtower – mit dem Senat in kritischer Weise auseinandersetzen werden.
Mit freundlichem Gruß
Olaf Duge
Nachfolgend die Pressemitteilung des Senates zur öffentlichen Auslegung:
26. Oktober 2020
*Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für den Elbtower in der östlichen HafenCity*
*Interessierte Bürgerinnen und Bürger können Planentwürfe einsehen und Stellungnahmen abgeben*
*Der Bebauungsplan HafenCity 16 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Hochhausbebauung zwischen den Elbbrücken nördlich der Zweibrückenstraße. Geplant ist ein ca. 245 Meter
hohes Gebäude, der Elbtower, mit überwiegender Büronutzung, daneben Hotelnutzung sowie publikumsbezogene Nutzungen (wie Gastronomie, Freizeit/Unterhaltung, kleinflächiger Einzelhandel) in den unteren Geschossen. Oberhalb des 50. Obergeschosses soll mindestens ein Aussichts- und Besuchergeschoss realisiert werden. Wohnungen sind aus Gründen des Lärmschutzes nicht geplant. Südlich der Zweibrückenstraße soll eine öffentliche Parkanlage entstehen sowie ein vorhandenes Gebäude und naturnahe Flächen an der Norderelbe planungsrechtlich gesichert werden.*
Der Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) kann vom *3. November 2020 bis einschließlich 3. Dezember 2020* im Internet unter https://www.hamburg.de/bebauungsplaeneoder unter https://bauleitplanung.hamburg.deeingesehen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, online Stellungnahmen abzugeben.
Zudem kann unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen der Bebauungsplanentwurf auch in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, im Foyer direkt neben dem Eingang öffentlich eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Im Behördengebäude gilt derzeit aus Infektionsschutzgründen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie im zuständigen Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung unter der Telefonnummer 040 42840 3106 oder -8080.
*Rückfragen der Medien *
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Pressestelle
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