Frage an Olaf Böttger von Tom Ole K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Böttger,
können Sie bitte erklären, warum Hamburg noch keine Ausnahmegenehmigung für die Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige gestellt hat? Es kann doch nicht sein, dass ein nachweislich erfolgreiches Projekt aus kostentaktischen Gründen gefährdet wird.
Tom Kutschale
Lieber Herr Kutschale,
urlaubsbedingt kann ich Ihnen leider erst heute mit dem Text einer aufklärenden Pressemitteilung vom 15.Mai antworten. Ich denke hiernach ist unser Standpunkt klar ersichtlich.
MfG
Olaf Böttger
Fachsprecher Drogen und Sucht
der CDU - Bürgerschaftsfraktion
Anlage: Pressemitteilung vom 15.05.2007
"Hamburg setzt Heroinbehandlung fort"
Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat entschieden, die Heroinbehandlung in Hamburg - vorbehaltlich einer Erlaubnis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - für Patienten, die sich bereits jetzt in Behandlung befinden, für ein weiteres Jahr fortzusetzen.
Der Betrieb der Heroinambulanz soll für diesen Zeitraum weiterhin aus Haushaltsmitteln gefördert werden.
Der Träger der Heroinambulanz am Högerdamm, die Asklepios Klinik Nord, wird dementsprechend in den nächsten Tagen beim BfArM den Antrag stellen, die derzeit im Rahmen des Heroinmodellprojektes behandelten Patientinnen und Patienten zunächst befristet bis zum 30. Juni 2008 mit Diamorphin weiterzubehandeln. Beantragt wird die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Interesse gemäß § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz.
Parallel setzt sich Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Gesundheitssenatorin Birgit Schnieber-Jastram weiterhin für eine bundesgesetzliche Regelung der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung ein:
"Die Fortführung der Diamorphinbehandlung mittels einer Ausnahmegenehmigung kann nur eine Übergangslösung sein. Allein mit einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung der Diamorphinbehandlung können die in einem Gesetzentwurf vorgesehenen Qualitätsstandards gewährleistet werden. Eine Verankerung im Betäubungsmittelgesetz und in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung ist außerdem die Voraussetzung für eine Finanzierung der neuen Behandlungsform durch die Gesetzliche Krankenversicherung."
Diesm kann ich aus Sicht der CDU -Bürgerschaftsfraktion derzeit nichts weiter hinzufügen.
MfG
Olaf Böttger