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Olaf Böttger
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Frage von Axel H. •

Frage an Olaf Böttger von Axel H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Böttger,

ich habe da eine Frage zum Thema Vogelgrippe. Ob nun Wahrscheinlich oder eher nicht, man bereitet sich auf eine mögliche Pandemie vor, in der es um die Rettung von Menschenleben geht. Ein Teil der Vorbereitung ist die Einlagerung von Tamiflu. Möglichkeit 1: Es werden für 100% der Bevölkerung Grippeschutzmittel vorgehalten. Möglichkeit 2: Dies geschieht für einen zu bestimmenden Prozentsatz der Bevölkerung.

Wer Entscheidet nach welchen Maßgaben, wieviel Grippeschutzmittel für eine mögliche Pandemie vorgehalten wird? Warum ist ein 100% Wert hier so selten in der Diskussion, also anscheinend eher Unwahrscheinlich?

Etwas provokativ gefragt: Warum nicht So Sachen wie Elbphilharmonie, U4 und andere Projekte zurückstellen, Geld für Tamiflu raushauen und dann etwas beruhigter wieder ans Tagesgeschäft gehen?

Über Ihre Antwort freue ich mich
Mit freundlichen Grüßen
Axel Holm

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Holm,

zur Versachlichung der Diskussion möchte ich meiner Beantwortung zunächst erst einmal einen Text der Gesundheitsbehörde zum Thema "Vogelgrippe" und einen aktuellen Zeitungsartikel voranstellen:

Maßnahmen in Hamburg gegen die Vogelgrippe

Vogelgrippe ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die klassische Geflügelpest, eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung. Menschen können sich nach bisheriger Erkenntnis nur bei sehr engem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken. Hamburg schützt seine Bevölkerung vor der möglichen Gefahr einer Geflügelpest durch folgende Maßnahmen:

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest eine Eilverordnung erlassen, die am Freitag, den 16. Februar 2006 auch in Hamburg in Kraft trat. Von den Maßnahmen sind alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – und Veranstalter von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art betroffen. Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit weist darauf hin, dass die Maßnahmen ab sofort umzusetzen sind. Insbesondere bestehen folgende Verpflichtungen:

1. Aufstallungspflicht für Geflügelhalter

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse sind bis einschließlich 30. April 2006 in geschlossenen Ställen zu halten. Für Geflügelhalter, denen dies nicht möglich ist, gilt:

- Die Tiere müssen unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (z.B.
Vogelkot) gesicherten dichten Abdeckung (Plane) und mit einer gegen das
Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden.

- Der Geflügelhalter muss dem Amtstierarzt des zuständigen Bezirksamtes das
Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich
unter Angabe des Standortes und der getroffenen Vorkehrungen anzeigen.

- Soweit erforderlich, kann das zuständige Bezirksamt weitere tierärztliche
Untersuchungen anordnen. Das Bezirksamt kann ebenfalls die Haltung in
geschlossenen Ställen anordnen.

2. Untersuchungspflicht für Geflügelhalter

Sofern Geflügel nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten wird, muss der Geflügelhalter die Tiere in der Zeit vom 17. Februar 2006 bis 30. April 2006 vom Haustierarzt mindestens monatlich klinisch untersuchen lassen. Die tierärztliche Untersuchung muss vom Tierarzt dokumentiert werden. Jeder Nachweis eines Influenza-A-Virus ist unverzüglich der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit oder dem örtlich zuständigen Amtstierarzt zu melden.

3. Verbot der Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art

Bis zum 30. April dürfen keine Geflügelmärkte, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art durchgeführt werden. Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Satz 2 der Geflügelpestschutzverordnung können nicht erteilt werden. Verstöße gegen die Verpflichtungen der Eilverordnung können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit weist im Übrigen auf folgendes hin:

- Nach § 9 Absatz 1 Tierseuchengesetz ist jeder Tierhalter verpflichtet, den Verdacht des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche wie beispielsweise der Geflügelpest unverzüglich dem zuständigen Amtstierarzt des Bezirkes zu melden. Ein solcher Verdacht besteht insbesondere in Fällen eines Rückganges der Legeleistung, einer verminderten Futter- oder Wasseraufnahme, einer Störung des Allgemeinempfindens der Tiere oder plötzlicher Todesfälle im Bestand.

- Nach der Geflügelpest-Verordnung ist jeder Geflügelhalter verpflichtet, ein Register zu führen. In dem Register sind die Zu- und Abgänge von Tieren mit Datum, Name und Anschrift des Vorbesitzers bzw. des Empfängers und ggf. des Transportunternehmers und die Art des Geflügels einzutragen. Zusätzlich müssen Betriebe mit mehr als 100 Stück Geflügel die pro Werktag verendeten Tiere und Betriebe mit mehr als 1.000 Stück Geflügel zusätzlich je Werktag die Gesamtzahl der gelegten Eier in das Register eintragen.

- Nach der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühnern oder Wachteln unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet, seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Sollten Sie Ihre Geflügelhaltung bisher nicht angezeigt haben, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit, Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, G 21, Billstraße 80, 20539 Hamburg, Tel. ( 42837-3601) oder an den Amtstierarzt Ihres Bezirkes. Über die Aufstallungspflicht hinaus gelten folgenden Maßnahmen: Importverbot von Vögeln und Vogelprodukten Importe von Vögeln und Vogelprodukten aus von der Geflügelpest betroffenen Ländern sind auch weiterhin verboten. Reisende an Flughäfen werden laufend informiert, dass der Seuchenerreger von infizierten Tieren, aber auch durch Produkte wie Eier und Geflügelfleisch aus infizierten Gebieten übertragen werden kann. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass in betroffenen Ländern direkte Tierkontakte sowie der Besuch von Geflügelmärkten zu vermeiden sind. Geflügelfleisch und Geflügelprodukte sollten nur in gekochtem oder durchgebratenem Zustand verzehrt werden. Es ist verboten, aus Kambodscha, Kasachstan, Indonesien, Japan, Laos, Malaysia, Pakistan, Russland, Kroatien, Mongolei, Nordkorea, Ukraine, Armenien, Aserbeidschan, Georgien, Irak, Iran, Syrien, Südkorea, Thailand, Vietnam, Volksrepublik China einschließlich Hongkong, der Türkei und Rumänien Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen in die Europäische Union einzuführen. Mehr Informationen dazu unter http://www.verbraucherministerium.de Zum Schutz vor einer Einschleppung des Vogelgrippevirus H5N1 hat Hamburg die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt. U. a. wurden die Kontrollen am Flughafen Hamburg verschärft. Ziel ist insbesondere, den Reiseverkehr intensiv auf illegale Importe von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten zu kontrollieren, vor allem aus sog. Risikoländern, in denen Vogelgrippe amtlich bestätigt wurde.

Untersuchung von Wildvögeln

Seit dem vergangenen Herbst beteiligt Hamburg sich an dem bundesweiten Wildvögel-Monitoring. Bisher wurden im veterinärmedizinischen Labor des Instituts für Hygiene und Umwelt Proben von rund 130 Wildvögeln – Lachmöwen, Stockenten und Gänsen – auf Influenzaviren untersucht. Bislang konnten keine Influenzaviren in den untersuchten Proben nachgewiesen werden. Hinweise zum Umgang mit toten Vögeln:

- Das Tier nicht anfassen.
- Das zuständige Verbraucherschutzamt im Bezirksamt verständigen:
- Hamburg-Mitte: Tel. 42854-0, Altona: Tel. 42811-0, Eimsbüttel: Tel.
42801-0, Hamburg-Nord: Tel. 42804-0, Wandsbek: Tel. 42881-0, Bergedorf: Tel.
42891-0, Harburg: Tel. 42871-0
- Im Rahmen eines erweiterten Monitorings werden verendete Vögel durch
Mitarbeiter der Bezirksämter in das veterinärmedizinische Labor des
Instituts für Hygiene und Umwelt gebracht und untersucht.
- Werden Influenzaviren nachgewiesen, so werden die Proben unverzüglich zur
Feststellung und Abklärung der Tierseuche Geflügelpest in das
Friedrich-Löffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit –
auf der Insel Riems gebracht.

Was passiert in Hamburg bei einem Vogelgrippe-Verdacht? In diesem Falle wird folgender Informationsablauf ausgelöst: Der Geflügelhalter und der Tierarzt melden den Verdacht dem Amtstierarzt beim Bezirksamt. Bejaht dieser einen begründeten Verdacht, wird der Hof gesperrt. Proben der Tiere werden im Institut für Hygiene und Umwelt oder anderen Speziallaboratorien analysiert. Um den betroffenen Geflügelhof wird ein Sperrbezirk mit einem den vorliegenden Verhältnissen entsprechenden Radius gezogen. Für alle Geflügelhalter in diesem Umkreis gilt eine so genannte Verdachtssperre: Kein Tier darf rein, keines darf raus. Bestätigt sich der Vogelgrippe-Verdacht, werden alle Tiere des betroffenen Bestandes getötet. Gleiches gilt für Geflügel, das mit dem betroffenen Bestand unmittelbaren Kontakt hatte.

Fakten und Empfehlungen zu Grippe, Vogelgrippe und Pandemie auf einen Blick Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit hat ein Merkblatt mit den wichtigsten Fakten und sinnvollen Schutzmaßnahmen für Hamburg in das Internet gestellt.

Beantwortet werden folgende Frage:

• Was ist eine echte Grippe?
• Wie kann man sich vor einer Grippe schützen?
• Schützt die jährliche Schutzimpfung gegen Influenza auch gegen
Vogelgrippe?
• Was ist die Vogelgrippe?
• Ist die Vogelgrippe auch für Menschen gefährlich?
• Was ist eine Pandemie?
• Kann man sich jetzt schon gegen eine Pandemie impfen lassen?
• Welche Maßnahmen gibt es sonst gegen eine Pandemie?
• Ist es sinnvoll, privat antivirale Medikamente zu beschaffen?

Zu finden ist das Merkblatt unter http://www.gesundheit.hamburg.de

Pandemieplanung:

Hamburg ist gut aufgestellt – Länder wollen Medikamentenvorräte nach und nach aufstocken

Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder haben sich gestern auf weitere Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine mögliche weltweite Grippe-Pandemie geeinigt. Dazu gehört auch, dass die Länder ihre Vorräte an antiviralen Medikamenten sukzessive aufstocken. Die norddeutschen Länder wollen hierbei weiterhin in enger Zusammenarbeit gemeinsam vorgehen.

Gegenwärtig gibt es weltweit keine Anzeichen für eine Grippe-Pandemie.

Die seit einigen Tagen auch in Deutschland vorkommende Geflügelpest bzw. Vogelgrippe ist eine Tierseuche, an der bislang in Deutschland nur Wildtiere erkrankt sind.

Es wird alles unternommen, dass eine Übertragung auf den Menschen auch in
Zukunft verhindert wird.

Seit Ausbruch der Geflügelpest im Jahr 2003 in Asien hat sich kein Mensch durch Wildvögel mit der Krankheit angesteckt.

Für den zurzeit nicht absehbaren Fall einer Grippe-Pandemie ist Deutschland gut gerüstet. Der wirksamste Schutz vor einer Pandemie ist die flächendeckende Impfung der Bevölkerung mit einem Impfstoff gegen den Pandemie-Grippevirus.

Der Bund hat mit zwei Herstellern Verträge geschlossen, die sicherstellen, dass für 100 Prozent der Bevölkerung der Impfstoff zum frühest möglichen Zeitpunkt bereitgestellt wird.

In Hamburg sind 68 Impfstellen darauf vorbereitet, im Falle einer Pandemie alle Hamburgerinnen und Hamburger zu impfen, sobald der Impfstoff verfügbar ist.

Dazu Gesundheitssenator Dräger: “Die schnelle Verfügbarkeit des Impfstoffes für alle Hamburgerinnen und Hamburger hat für uns höchste Priorität. Ich begrüße es daher, dass jetzt für die gesamte Bevölkerung Deutschlands die frühest mögliche Versorgung mit dem Impfstoff sichergestellt ist.“

Auch für die Übergangzeit, bis der Impfstoff nach Ausbruch der Pandemie verfügbar ist, sind Deutschland und Hamburg gut aufgestellt.

Die Länder orientieren sich bei der Bevorratung mit antiviralen Medikamenten (Neuraminidasehemmern) an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Eingelagert werden die Medikamente für den Anteil der Bevölkerung, der nach Prognosen ein erhöhtes Risiko hat, besonders schwer zu erkranken sowie für das Personal des Gesundheitswesens und die Beschäftigten, die für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung erforderlich sind.

Hamburg wird seine Vorräte sukzessive aufstocken; dabei werden fortgesetzt neue Erkenntnisse für den Schutz der Bevölkerung berücksichtigt.

Eine Rolle spielt dabei z.B., ob diese Medikamente die bestmögliche Versorgung bieten (z.B. im Hinblick auf die Entwicklung von Resistenzen des Virus gegen ein Medikament), wie viel Medikamente die Industrie für ihre Beschäftigten bevorratet hat und wie viel Medikamente im Markt verfügbar sind.

Ich denke bei Berücksichtigung all dieser Gegebenheiten erübrigen sich ihre Befürchtungen und die etwas provokativ geäußerten Finanzierungsvorschläge ihrerseits hoffentlich.

Abschließend ist in diesem Zusammenhang interessant zu wissen, daß laut Expertenmeinung eine Impfung mit dem endgültigen - bislang noch völlig unbekannten - Impfstoff den Krankheitsverlauf lediglich um einen Tag verkürzen soll.

MfG
Olaf Böttger