Portrait von Olaf Böttger
Olaf Böttger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Olaf Böttger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dennis S. •

Frage an Olaf Böttger von Dennis S. bezüglich Innere Sicherheit

Das mag ja schon stimmen das die Ähnlichkeit zu echten Waffen sehr groß ist, aber es haben schon viel zu viele Jugendliche diese Softairs. Und zu der Aufprallgefahr. Es kommt immer darauf an, mit was für einer Softair geschossen wird. Die Softairs, die Jugendliche ab 14 Jahren bekommen, sind nicht gefährlich. Im Fernseher habe ich gesehen, dass nicht mit Softairs sondern mit CO2 Waffen geschossen wurde. Diese CO2 Waffen sind erheblich stärker als die Softairs.

Beispiel:

Softair ohne Altersbeschränkung = 0,08 Joule
Softair ab 14 Jahren = 0,5 Joule
CO2 Softair ab 18 Jahren = 1,5 Joule

Wie sie hier sehen können, ist es nur Leuten über 18 Jahren möglich diese CO2 Waffen zu kaufen. Deswegen finde ich es übertrieben die Softaris zu verbieten.

Portrait von Olaf Böttger
Antwort von
CDU

Lieber Herr Schäfer,
ich finde es gut, daß Sie mir zustimmen, daß viele Softair - Waffen wirklich den Originalen täuschend echt nachempfunden sind und somit im Mißbrauchsfall ein Problem darstellen.
Ein Tankstellenbesitzer, der in den Lauf einer solchen Waffe blickt kann es nicht auf einen Versuch ankommen lassen zu prüfen, ob denn der jugendliche Räuber nun nur eine Softair - Waffe oder eine echte Waffe in den Händen hält. Die große Verbreitung unter Jugendlichen kann für die Beurteilung einer neuen Gesetzeslage so meine ich nicht ausschlaggebend sein, eher die Frage, ob man diese Stücke dann ggf. einziehen müßte ???!

Die Angabe des verwendeten Luftdrucks ist vor dem Hintergrund des optischen Drohpotentials ein nachrangiges Problem.
Ich stimme Ihnen aber zu, daß Waffen mit geringem Druck kein großes Gefährdungspotential vor dem Hintergrund der Verletzungsgefahr darstellen. Aus meiner Jugend kenne ich noch die sogenannten "Erbsen - Pistolen". Ich hatte selbst solche. Diese stellen wirklich keine Gefahr für für Leib und Leben dar. Über die optische Ausprägung müßte man allerdings trotzdem noch reden.
MfG
Olaf Böttger