Frage an Olaf Böttger von Nicoel H. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Herr Böttger,
immer wieder sehe ich Kinder und Jugendliche, die eine Zigarette rauchen. In vielen Geschäften und Tankstellen werden an Kinder und Jugendliche keine Tabakwaren mehr verkauft. Bleiben noch die jederzeit zugänglichen Automaten als Quelle für die legale Droge Nikotin.
Welche Maßnahmen zum Thema "Jugendschutz und Zigarettenautomaten" halten Sie, Herr Böttger, für politisch notwendig?
Mit freundlichen Grüßen
N.H.
Liebe Frau Henning,
derzeit gibt es leider keine Rechtsgrundlage, um das Aufstellen von Zigarettenautomaten grundsätzlich zu verbieten. Wer allerdings Zigarettenautomaten aufstellen will, braucht hierfür eine Genehmigung. Zuständig dafür sind die Bezirksämter, die sich nach der Hamburgischen Bauordnung richten müssen. Genehmigungspflichtig sind Automaten auf öffentlichen Wegen, wobei Wohnquartiere besonderem Schutz unterliegen. "Frei genehmigungsfähig" sind dagegen nur Geräte auf Grundstücken des Aufstellers, in Läden und in Gaststätten.
Bis zum 1. Januar 2007 müssen nun erfreulicherweise alle frei zugänglichen Zigarettenautomaten so umgerüstet werden, daß Jugendliche unter 16 Jahren keine Waren mehr erhalten. Das Alter soll durch einen Chip auf der Geldkarte oder durch ein Personalausweislesegerät kontrolliert werden. Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) unterstützt ausdrücklich diese vom Gesetzgeber vorgeschriebenen technischen Jugendschutzvorrichtungen an Zigarettenautomaten. Ob diese Maßnahme greift wage ich zu bezweifeln, aber es ist ein weiterer, kleiner Schritt in die richtige Richtung. Ein Verbot der Zigarettenautomaten wäre m. E. mittelfristig der einzig geeignete Weg. Hierzu muß es aber noch Gespräche hinsichtlich der Vertriebswege mit der Tabakwarenindustrie geben. Das von uns beschlossene Rauchverbot an den Hamburger Schulen zum 01.August 2005 ist ebenfalls ein überaus geeigneter Schritt zur besseren Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen.
MfG
Olaf Böttger