Frage an Olaf Böttger von Juergen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Böttger,
da ich glaube, dass Ole von Beust die Meinung der Hamburger Bürger falsch eingeschätzt hat, frage ich Sie: Was ist Ihre Meinung zu einem Staatsvertrag mit den muslimischen Gemeinden?
Mit freundlichen Grüssen
Lieber Herr Maltzahn,
Die CDU-Hamburg kann eine rechtliche Gleichstellung islamischer Glaubensgemeinschaften mit den christlichen Kirchen nicht befürworten. Wir bemühen uns aber, eine Vereinbarung zwischen den muslimischen Gemeinden und Verbänden in Hamburg zu finden, um auf der Grundlage gegenseitiger Rechte und Pflichten eine einvernehmliche Zusammenarbeit herzustellen.
Meine persönliche Meinung in ausführlicherer Form zu diesem Thema ist folgende:
nachdem der frühere Bürgermeister Ole von Beust seinerzeit angekündigt hatte, mit den Muslimen in der Hansestadt einmal über einen „Staatsvertrag“ zu sprechen, entbrannte sofort eine rege Diskussion über die Form und die Gestaltung einer solchen angedachten „Vereinbarung“ und die grundsätzliche Fragestellung, ob es neben den bestehenden Kirchenstaatsverträgen einen solchen Vertrag überhaupt geben dürfe.
In diesem Zusammenhang bin ich der der Auffassung, dass ein „Staatsvertrag“ ohnehin kein rechtlich fest stehender Begriff ist, sondern höchstens ein "moralisches und politisches Signal einer möglichen Anerkennung".
Abgesehen davon, würde ein solcher „Staatsvertrag mit den Muslimen" wegen deren Zersplitterung und den damit verbundenen, diversen Ansprechpartnern ohnehin eine ganz außerordentliche Schwierigkeit darstellen. Ein Kirchenstaatsvertrag analog zu denen mit den anderen christlichen Kirchen stand also gar nicht zur Debatte.
Der Senat hat aber mit der Schura (Rat der islamischen Gemeinschaften), der Ditib (Türkisch-Islamische Gemeinde), dem Verband Islamischer Kulturzentren sowie der Alevitischen und der Türkischen Gemeinde jeweils in einer ersten Runde gemeinsame Probleme besprochen. Man diskutierte ganz allgemein über die Möglichkeiten von beiderseitigen Vereinbarungen. Eine solche Vereinbarung musste also nicht zwingend ein Staatsvertrag sein, denn die meisten der Konflikte zwischen dem Staat und den muslimischen Gemeinden könnten auch ohne einen solchen, wie auch immer gearteten Vertrag, nach Meinung von Juristen gelöst werden.
Zu diesen Konflikten zählt der Religionsunterricht, die Genehmigung von Moschee-Neubauten, die Ausbildung von Imamen, die Arbeit in Jugendeinrichtungen oder Kindergärten, die Ausbildung von Religionslehrern und -lehrerinnen, die Besetzung von Rundfunkräten, die Teilnahme an Klassenfahrten und die Teilnahme am Schwimmunterricht.
Zu diesen Fragestellungen bedarf es m.E. einer eindeutigen Klärung, wie man in der Zukunft mit diesen Fragestellungen umgehen möchte. Der einfachste Weg einer Vereinbarung wäre m.E. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, weil sie die größtmöglichen Freiheiten und Rechte bietet.
Der zweite Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Hamburg, sagte dazu: "Die Gespräche sind bisher sehr gut verlaufen. Man habe eine gute Basis gefunden, miteinander zu reden, um das Zusammenleben zwischen dem Land Hamburg und der islamischen Religionsgemeinschaft zu ordnen.“
Genau dieses möchte ich auch.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Olaf Böttger